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Katze (Zoha) zugelaufen

von Tanja S.

Hallo , vor 1 1/2Jahren ist uns eine Katze zugelaufen, zu aller erst haben wir sie ignoriert, da wir dachten sie wird von alleine wieder nachhause gehen wollen, Nachdem sie aber mehrere Wochen unsere Überdachte Terrasse nicht mehr verlassen wollte (gemütlicher Stuhlplatz) haben wir uns entschlossen ihr ein neues zuhause zu schenken. In der Reginalen Zeitung keine Anzeigen gefunden zu entlaufender Katze. Bin mit Ihr zum Tierarzt um zu checken ob sie b´vielleicht gechipt ist und wie ihr wohl befinden ist . In der ersten Woche hatte sie schmerzen im hüft Bereich und sehr mager. Nach dem festgestellt worden das sie keine Tätowierung und chip besitzt , haben wir sie zu uns aufgenommen , impfen/chipen/entwurmen lassen. Und das Regelmäßig, sie ist schnell ein Teil unserer Familie geworden. Heute kam ihr angeblicher Besitzer (nach 1 1/2 Jahrer), der sie bei uns in der wohnzimmerscheibe sitzen sehen hat und verlangt sie zurück. Mit Drohungen und ständigem herumlungern vor unserem Haus. Ich möchte und will sie nicht zurück bringen. wir haben sie in unser Herz geschlossen und sie zu uns aufgenommen . sie ist ein Familien Mitglied. Wie sollen wir reagieren , er ist sehr penetrant und die erste Drohung ist schon erfolgt. Bitte um schnelle Hilfe . Wissen nicht weiter . Lieben Gruß Tanja & Christoph mit Zoha:)

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da der Herr die Herausgabe der Katze verlangt, müsste er zunächst sein Eigentum nachweisen können. Da Sie schreiben, dass die Katze weder tätowiert noch gechipt und registriert ist, dürfte dies schwierig für ihn sein. Hinzu kommt, dass Sie in der guten Position sind, im Besitz der Katze zu sein, und damit für Sie die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 Absatz 1 BGB gilt. Allerdings gilt diese Vermutung nicht, wenn der Herr belegen kann, dass ihm die Katze gestohlen wurde, entlaufen oder in sonstiger Weise abhanden gekommen war. Die Option des § 973 BGB, dass Sie bereits sechs Monate nach dem Fund Eigentümerin der Katze geworden sein könnten, scheidet hier aus, da Sie nicht schreiben, dass Sie eine offizielle Fundmeldung gemacht haben und die Vorschriften des Fundrechts damit nicht anwendbar wären. Letztlich müsste ein Gericht die Eigentumslage klären. Falls Sie den Namen und die Adresse des Herrn kennen, sollten Sie selbst oder über einen Anwalt ihn schriftlich auffordern, nachzuweisen, dass es sich um sein Eigentum handelt und dass er es zu unterlassen hat, Sie zu bedrohen. Da Sie schreiben, dass er Ihnen bereits gedroht hat und sich ständig vor Ihrem Haus aufhält, könnten Sie die Polizei einschalten, wenn Sie sich weiterhin bedroht fühlen oder er sich auf Ihrem Grundstück aufhält.

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