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Wohnungssuche schwierig, da zwei Hunde

von Katrina L.

Hallo, aus gesundheitlichen Gründen (Asthma/Herz/HIV) wie auch der Tatsache, da das Grundstück auf dem ich wohne sehr gesundheitsgefährdend ist aufgrund von Schimmel und anderer Umstände, suche ich dringend mit meinen zwei Hunden eine neue angemessene Wohnung. Ich beziehe eine kleine Rente mit ergänzender Grundsicherung, habe Teddy einen kleinen Mischling von klein auf seid über 5 Jahren. Emma, ein etwasa größerer Hund, wurde von mir vor 2 Jahren übernommen, da das Herrchen verstorben war und sie sonst ins Tierheim gekommen wäre. Aufgrund der beiden Hunde in erster Linie, bekomme ich zumeist absagen, möchte mich aber von keinem der beiden trennen und auch keine Mutter würde ihre Kinder weggeben oder gar eins abtreiben lassen, nur um eine Wohnung zu bekommen. Ich persönlich fühle mich dadurch sehr diskriminiert, zumal durch so etwas eine direkt bessere medizinische Versorgung aufgrund HIV für mich darunter leidet, da ich nicht ständig die anstrengende längere Fahrt nach Düsseldorf machen kann, wo ich in Behandlung bin. Medizinisch ist ein Umzug nach Berlin bzw. Düsseldorf empfohlen worden, aber wie schon erwähnt, erstens bekomme ich aufgrund der beiden absagen und zweitens ist die Lage eh schon schlimm genug. Meine Frage wäre, ob ich disbezüglich auf einen für mich und meine zwei Hunde angemessenen Wohnraum klagen kann. Die beiden Hunde abzugeben währe auch für meine Gesundheitliche wie auch psychische Situation nicht zu empfehlen, da beide mir eine Aufgabe, viel Lebensfreude und stabilität geben und diese für mich wichtig ist. Wenn dieser Weg möglich wäre, würde ich mich für eine empfehlung eines Anwaltes sehr freuen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ergeht es vielen Tierhaltern wie Ihnen bei ihrer Suche nach einer Wohnung in der Hunde-/Katzenhaltung erlaubt ist. Ihr Ärger und das Gefühl diskriminiert zu werden, sind gut nachvollziehbar. Eine Klage auf Abschluss eines Mietverhältnisses ist nicht möglich, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht und ein Vermieter grundsätzlich frei entscheiden kann, ob und mit wem einen Mietvertrag abschließt. Auch eine Klage gegen die Behörde ist nicht möglich, da diese Behörde zwar die Kosten für eine angemessene Wohnung übernehmen muss, nicht jedoch eine Wohnung zur Verfügung stellen muss.

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