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übergriffe hunde in München

von michael k.

sehr geehrte frau fries, wir besitzen seit 1 jahr einen kater, mittlerweile 1,25 jahre alt. "brushi" ist freiganger. er liebt es mitunter auch mit uns spazieren zu gehen. dabei kam es in den letzten zwei monaten zu zwei ernsthaften zusammenstößen mit frei laufenden hunden. einer hatte brushi bereits im maul, lies aber ab, vor einem zweiten, einem pitbull, konnte er sich nach wilder verfolgung gerade noch in sicherheit bringen. die hundebesitzer reagierten völlig verständnislos und zum teil mit beschimpfungen auf die aufforderung ihre tiere anzuleinen. wir leben am rande eines parks in münchen, der zum gassi gehen von vielen hunden genutzt wird. wir haben angst um brushi und sind nicht mehr bereit, das rücksichtslose und arrogante verhalten mancher hundehalter ohne gegenwehr hinzunehmen und wären sehr dankbar über informationen zur rechtlichen situation hinsichtlich leinenzwang/maulkorbzwang. können hundebesitzer belangt werden, wenn ihre tiere menschen oder andere tiere angreifen? muss der angegriffene mensch/tier dabei verletzt oder getötet werden oder genügt bereits ein angriff ohne schwerwiegende folgen? wie verhalten wir uns in einem solchen übergriffsfall richtig? anzeige erstatten? polizei rufen? auf ihre rückmeldung freuen wir uns sehr. herzlichen dank für ihre bemühungen, freundliche grüße babette und michael

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Regelungen zu Leinen- und Maulkorbzwang für sogenannte „Kampfhunde“ und große Hunde (über 50 cm Schulterhöhe) finden sich insbesondere in der Hundeverordnung (HundeV) der Stadt München, vom 09.07.2013. Welche Rassen als „Kampfhund“ gelten, ergibt sich aus der bayrischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. In der HundeV ist geregelt, dass große Hunde und „Kampfhunde“ unter anderem in städtischen Grünanlagen an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden müssen, wobei in den Bereichen, die mit „grünen Pollern“ gekennzeichnet sind, gar keine Hunde mitgeführt werden dürfen. Weitere Details erfragen Sie beim Ordnungsamt der Stadt München oder entnehmen Sie bitte der Verordnung, die Sie im Internet finden können. Auch auf der Homepage der Stadt München, finden sich viele Informationen und auch ein Formblatt, mit dem Sie Vorfälle bei der Stadt melden können. Sollte ihr Kater von einem Hund verletzt werden, so ist der Hundehalter gemäß § 833 BGB grundsätzlich verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden, insbesondere Tierarztkosten zu erstatten. Da Sie die Halter jedoch wahrscheinlich nicht persönlich kennen und daher auch deren Namen und Anschrift nicht kennen, müssten Sie diese in Erfahrung bringen, um Ihre Ansprüche übrehaupt geltend machen zu können. Falls die Halter sich weigern, müssten Sie notfalls die Polizei hinzurufen, die die Personalien feststellen könnte.

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