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Aufhebung Kaufvertrag Hund Kaufpreisrückerstattung

von Anke D.

Hallo, wir haben inm April diesen Jahres einen Berner Sennen Welpen gekauft. Doch der Hund ist verhaltensgestört, und wurde für unsere Familie zu gefährlich. Obwohl im Vertrag stand, dass der Hund nicht zurückgenommen wird, hat die Züchterin ihn aber zurück genommen. Der Hund wurde mit 6 Monaten kastriert. Nun will sie den Hund weiterverkaufen. Unsere Frage ist nun, muss sie den Kauvertrag ganz, oder weil der Hund kastriert ist, teilweise zurückzahlen? Wir haben einen Aufhebungsvertrag gemacht. Mündlich hat sie uns versprochen, wir würden den Verkaufspreis bekommen. Leider nicht schriftlich. Aber wir glauben, dass sie uns kein Geld zukommen läßt, wenn der Hund verkauft wurde. Haben wir den in irgendeiner Weise einen Anspruch? Wenn ja, welche Schritte müssten wir dann unternehmen? Danke

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre Ansprüche und die möglichen nächsten Schritte bewerten zu können, müsste zunächst geklärt werden, ob es sich bei der Verkäuferin um eine Unternehmerin oder um eine Privatperson im Sinne des BGB handelt, da dies Auswirkungen auf die möglichen Ansprüche hat. Des Weiteren muss der Kaufvertrag vorliegen. Insbesondere die Klausel, laut der die Verkäuferin den Hund nicht zurücknimmt -rechtlich gesprochen also einen Rücktritt ausschließt- ist auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Unabhängig davon könnte die Verkäuferin jedoch durch die Rücknahme des Hundes diese Klausel selbst aufgehoben haben. Das BGB sieht grundsätzlich nach einem Rücktritt von einem Kaufvertrag vor, dass die beiden Vertragsparteien sich das Erhaltene zurückgeben müssen. Vereinfacht ausgedrückt, der Käufer muss den Hund zurückgeben und der Verkäufer muss den erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen. Ob die Verkäuferin einen Abzug aufgrund der durchgeführten Kastration vornehmen darf, müsste ebenfalls geprüft werden. Da Sie schreiben, dass Sie einen mündlichen „Aufhebungsvertrag“ gemacht und vereinbart haben, dass Sie den vollen Kaufpreis zurückerhalten, hätten Sie theoretisch auch einen Anspruch darauf. Die Frage ist jedoch, was genau vereinbart wurde, also z.b. dass die Verkäuferin erst nach Weiterverkauf des Hundes zur Auszahlung verpflichtet ist etc. und auch, ob Sie in einem Streitfall die mündlich getroffene Vereinbarung beweisen könnten. Sie könnten die Züchterin nun selbst schriftlich auffordern, die Rückzahlung des vollen Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen. Kündigen Sie an, nach Fristablauf rechtliche Schritte einzuleiten. Zu Beweiszwecken sollten Sie dieses Schreiben als eingeschriebenen Brief per Post versenden. Spätestens wenn die Verkäuferin sich weigert oder nicht reagiert, sollten Sie den Vertrag und Ihre Ansprüche anwaltlich überprüfen lassen.

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