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Gekauftes Frettchen,das sich nach 2 woche als todkrank herausgestellt hat

von Kamila W.

Sehr geehrte Frau Fries,vor kurzem kauften wir beim Frettchenasyl einen sehr abgemagerten Frettchenrüden.Uns wurde beim Anmerken von Bedenken gesagt,das manche Frettchen so aussähen.Nach 2 Wochen hat sich herausgestellt,das er todkrank ist.Darum habe ich 2 Fragen 1.Wie schnell darf ein Abgabetier überhaupt vermittelt werden? 2.Welche Möglichkeit besteht durch den Gesetzgeber,die angefallenden Anschaffungs,Tierarzt und Beerdigungskosten zurückzufordern? Vielen dank im Voraus für Ihre Bemühungen MFG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine gesetzliche Frist, nach der ein Abgabetier erst weitervermittelt werden darf, gibt es nicht. Rein rechtlich hat der vorherige Eigentümer mit der Abgabe das Tier und sein Eigentum auf den Verein übertragen. Dieser darf daher im Rahmen der tierschutzrechtlichen Vorschriften darüber verfügen und es auch weitergeben. Um zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ihnen Ansprüche gegen den Tierschutzverein zustehen, müsste zunächst der geschlossene Tierschutzvertrag zwischen Ihnen und dem Verein eingesehen werden. In der Regel behalten sich Tierschutzvereine das Eigentum an dem vermittelten Tier vor, so dass fraglich ist, ob es sich hierbei also rechtlich überhaupt um einen Kaufvertrag handelt. Dies ist in der Rechtsprechung umstritten. Da es leider bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge handelt. Anders dagegen das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Des Weiteren ist fraglich, ob das Tierheim von der Krankheit überhaupt wusste bzw. hätte wissen müssen. Auch die Art der Erkrankung ist wichtig zu wissen, also ob es sich um eine nachweislich bereits länger andauernde Krankheit handelte, die bei Übergabe bereits vorhanden war oder ob das Frettchen –theoretisch- auch erst nach der Übergabe erkrankt sein könnte. Hinzu kommt, dass Sie bereits vor der Übernahme zwar nicht von der Krankheit aber von dem schlechten körperlichen Zustand des Tieres wussten. Lassen sich daher vor Ort konkret anwaltlich beraten, ob und welche der Ihnen entstandenen Kosten erfolgreich geltend gemacht werden könnten.

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