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mord an einen kater

von Jessica M.

Hallo, Ich hatte vom 28.03.2013 bis 03.10.2013 ein kleinen kater namens Pino. Am 03.10. wurde er tod vor der haustür von meinen freunden gefunden. Können sie mir bitte helfen? Mfg Fr.M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie sich wegen eines solch traurigen Ereignisses an mich wenden müssen. Leider schreiben Sie nichts über die weiteren Umstände, so dass auch nur eine sehr grunsätzliche Antwort möglichst ist. Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Sie annehmen, dass er getötet wurde. Sollte jemand Ihren Kater schuldhaft getötet haben, könnte sich unter Umständen zwar ein Schadensersatz ergeben, jedoch ist für die Geltendmachung zunächst unumgänglich den Namen und die Kontakt dieser Person zu erfahren. Des Weiteren könnten Sie eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung erstatten und gleichzeitig einen Strafantrag stellen. Da Sie jedoch wie gesagt, nichts zu den Umständen schreiben, also z.B. ob es einen Nachbarschaftsstreit gibt und schon mit dem Tode des Katers gedroht wurde o.ä. , kann ich nicht bewerten, ob dies sinnvoll und erfolgsversprechend ist.

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