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Schutzvertrag - Herausgabe einfordern

von T. M.

Hallo, Ich habe eine Frage, die mir sehr am Herzen liegt: Ich habe eine Katze mit Schutzvertrag an eine Familie gegeben, deren Sohn sich sehr grob Katzen gegenüber zeigt (5 Jahre ist er alt). Ich ärgere mich, dass ich die Katze nicht sofort wieder mit genommen habe! Nun ist es leider passiert und versuche alles zu tun um die Katze zurück zu bekommen. Ich hänge den sinngemäß zusammen gefassten Vertrag weiter unten an. Nachkontrolle wurde mir ständig verweigert, indem kurzfristig abgesagt wurde. Bei einem eher zufälligen, sehr kurzen Besuch konnte ich sehen dass sich der Junge immer noch grob gegenüber der Katze verhält und habe die Katze daher zurück gefordert. Doch die Familie weigert sich, daher sehe ich mich gezwungen weitere Schritte einzuleiten. Zur Zeit läuft eine Mediation um die Herausgabe außergerichtlich zu erreichen - ich hoffe dadurch Erfolg zu haben. Mein größtes Anliegen im Moment ist die Katze aus dieser Familie heraus zu holen. Können Sie mir weiterhelfen, wie ich am besten argumentieren kann um die Katze notfalls gerichtlich einzuklagen? Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar! Hier der besagte Vertrag: 1. Das Tier muss laut Tierschutzgesetz ordnungsgemäß gehalten werden. Freigang und Familienanschluss muss dem Tier gewährt werden. Misshandlung und Quälerei sind verboten. 2- Das Tier darf nicht verkauft/verschenkt etc werden ohne Genehmigung von Person A. Person A behält sich das Recht vor das Tier zurück zu nehmen, sollte eine Haltung durch Person X nicht mehr möglich sein. 3. Das Tier ist bei Krankheit zu einem Arzt zu bringen, Person X übernimmt die Kosten hierfür. 4. Person A darf jederzeit die Haltung und den Zustand des Tieres kontrollieren. 5. Bei Verletzung der vorgenannten Punkte ist Person A berechtigt die Herausgabe des Tieres zu fordern. 6. Bei Nichterfüllung, Vertragsstrafe von X00,00 € 7. Die Schutzgebühr beträgt X0,00 € 8. Mündliche Abreden neben den genannten Punkten besitzen keine Gültigkeit. Nach Abgabe des Tieres entfällt die Haftung von Person A, Person X wird Halter des Tieres nach § 833 BGB. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst ist zu der Rechtsnatur von Tierschutzverträgen allgemein folgendes zu sagen: Da es bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge sondern um „atypishche Vewahrverträge“ handelt. Anders dagegen das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Ich gehe davon aus, dass Sie sich das Eigentum nicht vorbehalten haben und daher einiges für einen Kaufvertrag spricht. Von einem Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn dies entweder vertraglich vereinbart wurde, oder wenn ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt. In Ihrem Fall ist die Klausel enthalten, dass bei einem Verstoß die Herausgabe gefordert werden kann, hier also bei einem Verstoß gegen das Verbot das Tier zu mißhandeln oder zu quälen sowie der Klausel, dass Sie die Haltungsbedingungen jederzeit kontrollieren dürfen. Beide Punkte sind jedoch nicht unproblematisch durchzusetzen. Ob die grobe Behandlung durch den Jungen eine Mißhandlung oder eine Quälerei darstellt, müsste letztlich ein Gericht klären. Auch das „jederzeitige Kontrollrecht“ dürfte in einem Gerichtsverfahren nur schwer durchsetzbar sein, da diese weitreichende Formulierung die Persönlichkeitsrechte des Käufers verletzt. Um die konkreten Erfolgsaussichten einer Herausgabeklage prüfen zu können, müssten die gesamten Umstände und der Vertrag zunächst geprüft werden. Nach Ihrer Schilderung scheinen diese jedoch leider zunächst nicht groß, daher sollten Sie versuchen die Rückgabe der Katze im Mediationsverfahren zu erwirken. Überlegen Sie ob Sie der Familie zur Not anbieten wollen/können ihr notfalls die Katze wieder abzukaufen.

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