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Freigänger in der Mietwohnung

von Katrin G.

Wir haben leider ein immer größer werdendes Problem mit unseren Nachbarn. Vor vier Wochen sind wir umgezogen, in eine Wohnung mit kleinem angrenzenden Garten. Als wir die Kater dann rausließen, erzählte uns unsere Nachbarin sie leide an einer schrecklichen Katzenphobie. Die Nachbarn machten ihren Garten erfolglos Katzensicher. Wir erzählten ihnen, dass sich das mit der Zeit legen würde und die Kater einfach viel weiter weg gehen und nur zu Anfang in ihrem Garten seien. Und so kam es auch. Hin und wieder laufen sie eben noch durch deren Garten, sie sind eben auch erst seit kurzem Freigänger. Da Katzen Wasser scheuen, schenkten wir den Nachbarn daher eine Sprühflasche, mit einem unsozialem Spruch stand diese Flasche eines Tages wortlos vor unserer Tür. Nicht viel später rief uns die Hausverwaltung an. Die Nachbarin erzählte der Verwaltung ihr Problem und klagte endlos ihr Leid, angeblich gebe es noch andere Gartenbesitzer, die sich über die Kater aufregen. Was die Nachbarin nicht weiß, wir kennen die Verwaltung seit Jahren persönlich und werden von der Seite so schnell keine Probleme bekommen. Allerdings soll dieses Problem kein Alltag werden. Welches Recht haben wir auf unserer Seite, wenn die Nachbarin ein solches Problem hat? Sich aber nicht in Therapie begibt? Es ist offensichtlich, dass die Tiere absolut keinen Schaden in deren Garten verrichtet haben. Es liegt auch nicht an unseren Katern sondern nur an der Tierart Katze. Es laufen dort insgesamt bis zu 5-6 Katzen frei rum. Also ihr Problem ist lange nicht aus der Welt geschafft nur weil wir unsere Tiere nicht mehr raus lassen! Außerdem möchten wir uns nicht unsere Lebensqualität vorschreiben lassen. Und glückliche freie Tiere bedeutet für uns Qualität. Danke.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Da die 5-6 Freigänger jedoch offensichtlich nicht alle Ihnen gehören ist fraglich, inwieweit ein solcher Anspruch gegen Sie überhaupt besteht. Ich befürchte, dass diese Rechtslage Ihre Nachbarin nicht jedoch dazu bewegen wird, die Kater in ihrem Garten zu dulden, da bei vorhandenen Ängsten sachliche Argumente wahrscheinlich nahezu ungeeignet sind den Konflikt zu lösen. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der aus solchen Anlässen nicht selten folgt und in Angriffen gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, zu vermeiden, sollten Sie versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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