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Kaufvertrag Welpe

von Elke W.

Hallo Fr. Fries, ich habe als Züchterin einen Welpen ( mit Papieren)vor 3 Monaten an eine Familie verkauft,die sich nun getrennt haben.Ich habe sofort angeboten ,den Hund zurückzunehmen,es hieß er bliebe beim Mann.Als ich wissen wollte, wie es dem Hund geht, wurde mir dann gesagt, er wäre jetzt bei einer Frau im Ausland.Ich wollte die Adresse um mich zu vergewissern, wie es dem Hund geht.Daraufhin bekam ich nur eine Email Adresse, und als ich diese anschrieb ,bekam ich unter falschem Namen eine Email zurück,dem Hund würde es gut gehen.Diese Email kam aber in Wirklichkeit von der Familie, der ich den Hund verkauft hatte. In dem vereinbarten Kaufvertrag ist geregelt,dass ich eine Platzkontrolle durchführen kann, dass der Hund nicht ohne meine Zustimmung veräußert werden darf und dass ich das Vorkaufsrecht habe. Sie hat sich an keinen dieser Punkte gehalten,ich weiß nichts über den Aufenthaltsort und Zustand des Hundes.Da sie mich bereits mehrfach angelogen hat,kann ich natürlich nichts mehr auf das geben ,was sie mir zusichert. Ich habe ihr bereits angeboten, den Hund zurückzukaufen, sie hat abgelehnt.Der Hund bleibe bei den neuen Leuten. Leider muss ich davon ausgehen, dass der Hund schlecht gehalten wird,denn ich habe zwischenzeitlich erfahren, dass diese Person schon alle möglichen Rassen gezüchtet hat, alle paar Jahre umzieht,wenn es zuviel Ärger gibt. An einem Ort soll sie sogar Tierhaltungsverbot haben.Leider erfährt man sowas dann meist zu spät,denn sie hätte natürlich nie einen Hund von mir bekommen. Mich haben Leute angeschrieben,die kürzlich Hunde von ihr übernommen haben, da sie durch die Trennung alle abgegeben hat.Die schrieben mir besorgniserregendes, und ich möchte in jedem Fall den Hund zurückholen,da ich auch in Betracht ziehe,dass sie den Hund nur vorübergehend anderwärtig untergebracht hat, um später mit ihm zu züchten.Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall. MFG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie Angst um den Hund haben und ihn gern zurückhaben möchten. Zu klären ist daher, ob Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und so die Herausgabe des Hundes durchsetzen könnten. Hierfür muss jedoch der Vertragstext vorliegen und geprüft werden. Zu prüfen ist z.B. ob und welche Folgen Sie für den Verstoß des Käufers gegen den Vertrag vereinbart haben, z.B. ein Rücktrittsrecht, die Zahlung einer Vertragsstrafe oder gar nicht. Wenn kein vertragliches Rücktrittsrecht vorliegt, muss geprüft werden, ob Ihnen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, z.B. bei Vorliegen einer arglistigen Täuschung, die Sie allerdings beweisen können müssten. Sollte der Hund sich tatsächlich bei einem Dritten aufhalten, kommt die Problematik hinzu, ob Sie gegen diese Person überhaupt Ansprüche haben, ein gutgläubiger Erwerb vorliegt und die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Da Sie schreiben, dass es offensichtlich weitere Betroffene gibt und von einem Tierhaltungsverbot gesprochen wurde, könnten Sie sich z.B. an das Veterinäramt am Wohnort der Käuferin wenden und dort den Fall schildern. Falls zum Zeitpunkt des Kaufes tatsächlich ein Tierhaltungsverbot wirksam bestand und die Behörde dies bestätigt, könnte sich heraus eine arglistige Täuschung ergeben. Lassen Sie den Vertrag, die konkreten Erfolgsaussichten und das bestehende Kostenrisko ausführlich anwaltlich prüfen um entscheiden zu können, wie Sie nun weiter vorgehen können.

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