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Verstoß gegen Kaufvertrag

von Eileen S.

Sehr geehrte Frau Fries, wir, das sind mein Partner und ich, haben seit Monaten große Sorgen um unseren Hund Ayk. Wir hatten Ayk 2 Jahre. Von klein auf. Schweren Herzens haben wir uns letztes Jahr dazu entschieden ihn an eine scheinbar liebe Familie mit Kindern abzugeben, da wir aus beruflichen Gründen einfach nicht mehr die Zeit aufbringen konnten, die Ayk verdiente. Zurück blickend hätte ich jeden Job gekündigt und hätte wohl lieber auf der Straße gelebt als dieses Tier jemals abzugeben. Wir haben sehr lang nach Menschen gesucht denen wir Ayk anvertrauen. Im Vertrag haben wir natürlich festgehalten das wir Ayk bei irgendwelchen Problemen sofort wieder nehmen. Wir hatten es schon bereut als er ging und nun ist es kaum noch zu ertragen. Vor einigen Monaten habe ich in dhd.de eine Anzeige gefunden in der Ayk zum Verkauf angeboten wurde. Diese stammte schon von kurz nach dem Kauf. Eine Suchaktion folgte. Wir haben angerufen, Briefe geschrieben - nichts. Wir sind zur Polizei, bei Tieren wird wenig geholfen. Dann sind wir an die Adresse der Familie gefahren. Laut den Nachbarn sind sie sehr schnell vor kurzem ausgezogen in einen nebenort. wir haben es über das Einwohnermeldeamt versucht. auch ohne Erfolg wegen Datenschutz. Wir sind einfach nur mit den Ideen am Ende. Wir wollen ja einfach nur wissen wo Ayk ist. ob er ihm gut geht, vielleicht sitz er im Tierheim. Oder vielleicht will ihn jemand wieder nicht. Wir bekommen im April nächsten Jahres unser erstes Kind und alles was fehlt ist Ayk. die Ungewissheit über seinen verbleib belastet unsere Familie. das komische verhalten der Familie macht es noch schlimmer, weil irgendetwas sein muss was sie uns nicht sagen wollen. obwohl vertraglich festgehalten das wir bei Verkauf an 3. informiert werden. aber nichts ist je passiert. können sie uns irgendetwas sagen was wir noch tun können? in der anzeige die ich im Internet fand stand das er gechipt ist. dann müsste er bei euch gemeldet sein. dürfen sie uns darüber Auskunft geben? zumindest ob er noch lebt oder vielleicht sogar weitere Auskünfte? ich freue mich über eine Antwort und danke ihnen schon mal vielmals. Beste Grüße E. S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des Käufers nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Da Sie vertraglich vereinbart haben, dass Sie bei der Weitergabe informiert werden und dies nicht geschehen ist, könnte zwar ein Verstoß gegen den Vertag vorliegen, der –wenn vertraglich vereinbart- eine Vertragsstrafe auslösen könnte, ein Recht auf Nennung der neuen Halter folgt hieraus leider nicht. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine weiteren Tips geben kann, wie Sie Ayk finden können.

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