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Fundtier/Tierheimkatze - Kostenübernahme Notarzt

von Jane M.

Hallo Frau Ann-Kathrin Fries, unsere Nachbarin arbeitet ehrenamtlich für das Tierheim und nimmt Katzen als Freigänger bei sich auf. Diese laufen weiterhin über das Tierheim und das Futter und die Tierarztkosten werden vom Tierheim übernommen. Da wir selber einen großen Hof mit Scheunen haben leben einige der Tiere auch bei uns. Ich habe am Wochenende gesehen das eine der Katzen schwer verletzt war. Da ich weder die Nachbarin noch den zuständigen Tierarzt vom Tierheim erreichen konnte habe ich die Katze zum Vertretungsarzt laut AB gebracht. Dieser sagte mir das es aus tiermedizinischer Sicht notwendig ist die Katze gleich zu operieren. Ich stimmte natürlich sofort zu. Ich ließ die Rechnung dann auf die Nachbarin ausstellen, da es ja nicht meine Katze ist. Jetzt verweigert das Tierheim die Zahlung, mit der Begründung, das die Katze nicht bei dem Tierarzt behandelt worden ist der für Tierheimtiere zuständig ist. Ich hätte die Katze noch 2 Tage lang warten lassen müssen. (Das Auge hing raus!!!) Meine Nachbarin hatte auch mit dem Tierheim geredet und ist sogar bis hin zur Gemeinde (NRW), wer die Kosten jetzt tragen soll. Ende vom Lied ist: ICH, weil ich sie zum Tierarzt gebracht habe! Ich schaue schon im Internet für Gesetzestexte, allerdings sind die Umstände etwas verzwickt. Für Fundtiere muss ja die Gemeinde zahlen, wenn man sie vor Behandlung im Fundbüro gemeldet hat. Danach gehen sie dann ins Tierheim. Es ist aber schon eine Tierheimkatze. Können Sie mir bitte helfen die Rechtsgundlange zu verstehen bzw. was ich tun kann. Es kann doch nicht sein das ich das Tier hätte leiden lassen müssen?!? Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon mal. MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Obwohl grundsätzlich die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung der Fundtiere von Gesetzes wegen zuständig sind, so ergibt sich in der tagtäglichen Praxis für Tierärzte jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, mit dem Hinweis, dass keine Fundmeldung des Finders vorliege und es sich damit rechtlich auch nicht um ein „Fundtier“ im Sinne dieser Vorschriften handele. In diesem Zusammenhang ist das recht aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) von Bedeutung. Das OVG hatte einem Tierarzt Recht gegeben und die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt. Da in Ihrem Fall bereits klar ist, dass es sich um ein Tier des Tierheims handelt und viele Stellen bereits beteiligt sind, müsste der Sachverhalt in allen Einzelheiten bekannt sein um verbindlich prüfen zu können, wer gegen wen nun einen Anspruch auf Zahlung der Kosten hat. Hierzu sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Da Sie unstreitig die Katze selbst zum Tierarzt gebracht und ihn mit der Behandlung beauftragt haben, sind Sie sein Vertragspartner und schulden theoretisch auch die Vergütung seiner Leistung. Allerdings handelte es sich a.) nicht um Ihr Tier und b.) handelte es sich offensichtlich um einen Notfall, der sofort behandelt werden musste. Aus Ihrer Schilderung ist zu entnehmen, dass das Tierheim die Kostenübernahme auch nicht generell ablehnt, sondern nur aus dem Grund, dass das Tier „beim falschen Tierarzt“ behandelt worden sei. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie weder das Tierheim noch den von dem Tierheim genannten Tierarzt aufgrund des Wochenendes erreichen konnten und Sie sich an dessen Vertretung gewandt haben, sollten Sie aufgrund dieser Umstände auf die Zahlung durch das Tierheim bestehen. Lassen Sie sich von dem behandelenden Tierarzt schriftlich bestätigen, dass es sich um einen sofort zu behandelenden Notfall handelte. Sollte keine gütliche Lösung gefunden werden und der Tierarzt Sie auf Zahlung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich über das weitere Vorgehen anwaltlich beraten lassen

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