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Bestimmungen eines Tierschutzvertrages gebrochen

von Stefanie T.

Guten Tag , bin gerade so aufgeregt das ich hoffe das ich nichts vergesse. Wir haben vor gut einem halben Jahr einen Welpen gegen eine Schutzgebühr verkauft. Vertraglich haben wir dann die wichtigsten Punkte festgehalten und auch zwischendurch versucht diesen auf Richtigkeit zu prüfen. Leider haben wir keinen Kontakt zu den Besitzern aufbauen können. Nun wurde uns heute gesagt das der Hund schon min. 2 mal sein zuhause ohne eine Absprache mit uns gewechselt hat. Dies wäre schon der erste Verstoß des Vertrages , desweiteren würde der nun 1/2 jährige Rüde weder geimpft noch gechipt was zu einem weiteren Verstoß führt , zudem wurde nicht folge geleistet bei Krankheit einen Tierarzt aufzusuchen.Der jetzige Besitzer würde ja auf alle nicht erfüllten Punkte geldlich sitzen bleiben. Und der unverschämsteste Punkt ist, das der Vertrag gefälscht wurde. Aus 300 Euro wurden mal eben 800 Euro gemacht. Nun würde ich gerne wissen , ob und wie ich dagegen vorgehen kann. Bzw. wie man nun auch dem jetzigen Besitzer helfen könnten wegen der unverschämten Abzocke. mit freundlichen Grüßen S. T.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Schilderung in der Aufregung etwas unverständlich geraten. Leider ergibt sich aus Schilderung z.B. nicht, inwiefern und welcher Vertrag gefälscht worden sein soll und weshalb Sie befürchten, dass der jetztige Besitzer auf den Kosten „sitzen bleibt“. Unstreitig scheint zu sein, dass der Hund bereits zwei Mal das Zuhause gewechselt hat, also wahrscheinlich jeweils verkauft wurde. Das bedeutet, dass es mehrere Verträge gibt, quasi wie an einer Perlenkette: 1.) Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer, 2.) Käufer mit einem Dritten, 3.) Dritter mit einem Vierten 4.) Vierter mit einem Fünften usw. Vertragliche Ansprüche bestehen jedoch nur zwischen den jeweiligen Vertragspartner, so könnten Sie z.B. nicht gegen den Dritten, Vierten oder Fünften die Herausgabe aus dem Kaufvertag mit Ihrem Vertragspartner geltend machen. Zu prüfen ist daher, welche Ansprüche Ihnen gegen Ihren Vertragspartner, also den 1. Käufer zustehen, da er gegen den Vertrag verstoßen hat. Ob Ihnen aufgrund dieser Verstöße theoretisch ein Rückgabeanspruch zustände, hängt zum einen davon ab, was genau in dem Schutzvetrag vereinbart wurde, dieser müsste vorliegen und geprüft werden. Ist dort bei Verstößen lediglich eine Vertragsstrafe vorgesehen, könnte hieraus kein Rückgabeanspruch geltend gemacht werden. Hinzu kommt jedoch, dass der Käufer den Hund nicht mehr hat, er ihn also rein praktisch auch nicht zurückgeben kann. Ist eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart, so könnte Ihnen unter Umständen nur ein Zahlungsanspruch gegen den Käufer zustehen. Welche Ansprüche nun zwischen den anderen Personen enstanden sind, kann nicht beurteilt werden, da hierzu die Einzelheiten bekannt sein müssten.

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