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streunender Kater gefunden, Tierheim verweigert Aufnahme und droht mit Anzeige

von Simone L.

Hallo, in unserer Straße ist seit Monaten ein streunender Kater unterwegs. Regelmäßig kommt er zu uns ins Haus und frisst das Futter von unserem Kater. Auch faucht er und greift unseren Kater an. Wir wollten ihn nun ins Tierheim bringen, die verweigern aber die Aufnahme. Erst tat man so, als würde man ihn doch aufnehmen und nahm unsere Daten auf. Dann hat man sich gegen die Aufnahme gewehrt. Hätten wir ihn nun trotzdem dort gelassen, hätte man uns wegen "Aussetzung eines Tieres" angezeigt. Sobald nun dem Tierheim eine solcher Kater gebracht wird, wird man uns auch anzeigen. Zusätzlich hat man sich auch noch unser Autokennzeichen notiert. Wir haben uns gefühlt, als wären wir Schwerverbrecher. Fenster und Türen sollten wir nun zu Hause geschlossen halten. Leider kommt der Kater durch unsere Katzenklappe. Geht man nach draußen, man muss ja schließlich auch zur Arbeit oder mal einkaufen, flitzt der Kater ins Haus. Was können wir nun machen? Muss man sich das Benehmen der Angestellten dieses Tierheimes etwa gefallen lassen???

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das geschilderte Verhalten des Tierheims ist in der Tat etwas sonderbar. Da die Mitarbeiter wahrscheinlich nicht grundlos so handeln, vermute ich, dass die Tierheimmitarbeiter den Eindruck haben könnten, dass es sich um Ihren eigenen Kater handelt, den Sie „loswerden“ wollen und dass dies der Grund für die Androhung einer Strafanzeige und das Notieren Ihres Kennzeichens ist. Mit der Anzeige wegen „Aussetzen eines Tieres“ ist ein Verstoß gegen das Verbot aus § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz. Danach ist es verboten „ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“. Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden kann. Da es sich nicht um Ihren Kater handelt, sollten Sie schriftlich beim zuständigen Fundbüro Ihrer Stadt eine Fundmeldung aufgeben und sich dies bestätigen lassen. Sollte das Tierheim Sie tatsächlich anzeigen und Sie Post von der Polizei erhalten, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden, damit zunächst Akteneinsicht beantragt werden kann. Erst danach sollte überlegt werden, ob und wie Sie sich zu den Vorwürfen äußern.

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