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zugelaufene Katze

von Susanne K.

Sehr geehrte Frau Fries, vor 1 Jahr ist uns in unserer Strasse ein Kater aufgefallen der stark abgemagert und sehr scheu und ängstlich war. Da unsere Katze öfters im Freien frisst hat er gelegentlich die Reste vertilgt. Nachdem es in den Nächten sehr kalt wurde haben wir im auf dem Balkon eine Kiste zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt haben wir ihn noch nicht in unsere Wohnung gelassen. Ca. 3 Monate nach seinem ersten auftauchen habe ich ihn Ende Dezember zum Tierarzt gebracht, er war weder gechipt noch tätowiert oder kastriert. Der Tierarzt meinte wir müssten entscheiden ob er ins Tierheim kommt oder ob wir ihn behalten wollen. Wir haben uns für letzteres Entschieden.Er wurde tätowiert, kastriert und eine Zahn-OP war auch notwendig. Nun ist er seit Ende Dezember Mitglied unserer Familie, ist Freigänger und fühlt sich sehr wohl. Seit dem 19.10. ist er verschwunden, nun haben sich Leute aus der näheren Nachbarschaft(Luftlinie) gemeldet und behaupten es wäre ihr Kater und sie könnten das mit Fotos beweisen, sie halten ihn im Haus fest damit er nicht wieder zu uns kann. Nun habe ich im Internet gelesen, dass wir unseren Kater als Fundsache hätten melden müssen, das haben wir leider nicht getan. Oder gilt der Tierarzt als Meldestelle? Was können wir tun? Hoffnungsvolle Grüße Susanne

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie schon richtig herausgefunden haben, gelten die Regeln des Fundrechts und die sechsmonatige Frist, nach der der Finder Eigentümer des Tieres werden kann, nur dann, wenn bei der zuständigen Stelle eine Fundmeldung gemacht wurde. Kommt es zu einem Streit mit dem vermeintlichen Eigentümer des Tieres sollte man diese Fundmeldung nachweisen können. Die Meldung beim Tierarzt ist leider keine Fundmeldung im rechtlichen Sinne. Ungeachtet dessen, könnte zu Ihren Gunsten die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB sprechen. Dies müsste genauer geprüft werden, wofür jedoch zunächst alle Einzelheiten des Sachverhaltes bekannt sein müssten. Ich gehe davon aus, dass Sie den Namen und die Anschrift der derzeitigen Besitzer kennen. Es ist zu überlegen, ob Sie diese daher nun zur Herausgabe der Katze und dem Nachweis, dass es sich angeblich um deren Katze handelt auffordern und sich auf den Standpunkt stellen, dass Sie Eigentümerin sind. Eine Alternative wäre das fremde Eigentum anzuerkennen und als Konsequenz daraus die Ihnen für die notwendige Versorgung des fremden Katers entstandenen Kosten im Wege des Schadensersatzes erstattet verlangen. Man könnte überlegen, ob Sie dann anbieten auf die Kosten zu verzichten, wenn die Leute Ihnen im Gegenzug dafür den Kater aushändigen und Ihnen das Eigentum an ihm übertragen. Da es sich jedoch offensichtlich um einen Freigänger handelt, bestünde immer die Gefahr, dass diese Leute den Kater –trotz der Abmachung- den Kater wiederrum einsperren. Sie sollten daher das sinnvolle weitere Vorgehen und die Einzelheiten anwaltlich prüfen lassen.

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