zurück zur Übersicht Bekannter verweigert herausgabe meines Hundes! 02.11.2013 von Jessica D. Ich habe vor 4 Jahren ein Wolfspitz gekauft. Vor 2 Jahren hat sich mein Exfreund das Leben genommen und ich habe meinen Hund meiner Mutter in Obhut gegeben, bis ich ihn wieder holen kann. Meine Mutter hat meinen Hund dann einem Bekannten gegeben, da sie Probleme mit ihrem Vermieter wegen des Hundes hatte. Nun weigert sich der Bekannte mir meinen Hund zurück zu geben. Kaufvertrag habe ich und eine schriftliche Vereinbarung mit meiner Mutter. Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Hund wieder zurück zu bekommen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall kommen verschiedene mögliche Rechtsansprüche (Herausgabe und Schadensersatz) in Frage. Für das Verständnis ist wichtig zu erkennen, dass es hier drei verschiedene „Rechtsbeziehungen“ gibt: 1.) die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Mutter, 2.) die Vereinbarung zwischen Ihrer Mutter und dem Bekannten und 3.) Ihre möglichen Ansprüche gegenüber dem Bekannten. Da Sie den Hund zurückhaben möchten, ist zu prüfen, ob Sie gegen den Bekannten, der den Hund derzeit im Besitz hat einen Herausgabeanspruch haben. Hierfür müssten jedoch zunächst die Einzelheiten des Falles, wenn bekannt auch die Vereinbarung zwischen dem Bekannten und Ihrer Mutter sowie die schriftliche Vereinbarung mit Ihrer Mutter vorliegen. Wichtig zu wissen wäre auch, aus welchem Grund der Bekannte sich weigert Ihnen den Hund herauszugeben, behauptet er z.B. er habe den Hund von Ihrer Mutter geschenkt bekommen, oder ist er zwar zur Rückgabe bereit, jedoch gegen Erstattung entstandener Kosten o.ä.? Da Sie mit dem Bekannten keinen Vertrag haben, auf den Sie einen Herausgabeanspruch stützen könnten, muss geprüft werden, ob Sie trotz der beiden Weitergaben nach wie vor noch Eigentümerin des Hundes sind. Dies ist jedoch sehr kompliziert und ist, wie gesagt, nur möglich, wenn alle Einzelheiten bekannt sind. Falls noch nicht geschehen, könnten Sie den Bekannten Ihrer Mutter schriftlich auffordern, Ihnen den Hund innerhalb einer Woche zurückzugeben. Berufen Sie sich auf den Kaufvertrag über den Hund. Zusätzlich könnten Sie auch Ihre Mutter auffordern, den Hund bei dem Bekannten zurückzuholen um ihn Ihnen zurückzugeben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall kommen verschiedene mögliche Rechtsansprüche (Herausgabe und Schadensersatz) in Frage. Für das Verständnis ist wichtig zu erkennen, dass es hier drei verschiedene „Rechtsbeziehungen“ gibt: 1.) die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Mutter, 2.) die Vereinbarung zwischen Ihrer Mutter und dem Bekannten und 3.) Ihre möglichen Ansprüche gegenüber dem Bekannten. Da Sie den Hund zurückhaben möchten, ist zu prüfen, ob Sie gegen den Bekannten, der den Hund derzeit im Besitz hat einen Herausgabeanspruch haben. Hierfür müssten jedoch zunächst die Einzelheiten des Falles, wenn bekannt auch die Vereinbarung zwischen dem Bekannten und Ihrer Mutter sowie die schriftliche Vereinbarung mit Ihrer Mutter vorliegen. Wichtig zu wissen wäre auch, aus welchem Grund der Bekannte sich weigert Ihnen den Hund herauszugeben, behauptet er z.B. er habe den Hund von Ihrer Mutter geschenkt bekommen, oder ist er zwar zur Rückgabe bereit, jedoch gegen Erstattung entstandener Kosten o.ä.? Da Sie mit dem Bekannten keinen Vertrag haben, auf den Sie einen Herausgabeanspruch stützen könnten, muss geprüft werden, ob Sie trotz der beiden Weitergaben nach wie vor noch Eigentümerin des Hundes sind. Dies ist jedoch sehr kompliziert und ist, wie gesagt, nur möglich, wenn alle Einzelheiten bekannt sind. Falls noch nicht geschehen, könnten Sie den Bekannten Ihrer Mutter schriftlich auffordern, Ihnen den Hund innerhalb einer Woche zurückzugeben. Berufen Sie sich auf den Kaufvertrag über den Hund. Zusätzlich könnten Sie auch Ihre Mutter auffordern, den Hund bei dem Bekannten zurückzuholen um ihn Ihnen zurückzugeben.