zurück zur Übersicht Diebstahl meines Hundes 02.11.2013 von Brigitte W. Guten Tag, am vergangenen Montag wurde mein Hund gestohlen.Die Polizei jedoch sagte mir ich könne keine Anzeige wegen Diebstahl erstatten. Haben Sie eventuell nähere Informationen oder Tips dazu?? Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar. M.f.G. Brigitte Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Aussage der Polizei, dass keine Anzeigenerstattung möglich sei, ist verwunderlich. Möglicherweise sind die Beamten der Meinung gewesen, dass gar kein Diebstahl vorliegt und haben dies daher abgelehnt. Da jedoch die zuständige Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren nach einer Strafanzeige eingeleitet wird, könnten Sie nun eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Paderborn erstatten. Da Sie leider zu den Umständen des Diebstahls nichts schreiben, ist eine Beurteilung, ob eine Straftat im Sinne des StGB vorliegen könnte und eine Strafanzeige überhaupt sinnvoll ist, leider nicht möglich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Aussage der Polizei, dass keine Anzeigenerstattung möglich sei, ist verwunderlich. Möglicherweise sind die Beamten der Meinung gewesen, dass gar kein Diebstahl vorliegt und haben dies daher abgelehnt. Da jedoch die zuständige Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren nach einer Strafanzeige eingeleitet wird, könnten Sie nun eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Paderborn erstatten. Da Sie leider zu den Umständen des Diebstahls nichts schreiben, ist eine Beurteilung, ob eine Straftat im Sinne des StGB vorliegen könnte und eine Strafanzeige überhaupt sinnvoll ist, leider nicht möglich.