zurück zur Übersicht

Tot des Hundes

von Katja S.

Unser 4 Monate alter Welpe, ein Mix aus Laprador und Border Collie, er war weiß, hatte ein schwarzes Ohr und einen schwarzen Fleck auf dem Rücken. Ein ganz lieber. Er hatte mit einem Mal von jetzt auf gleich eine dicke Beule an der linken Seite seiner Nase, welche ihm auch fürchterliche Schmerzen bereitete. Da wir eh zum Impfen fahren wollten, sollte die Tierärztin sich das mal anschauen. Unser Baby war noch nicht ganz 4 Monate, hatte aber schon knapp 15kg. Die Tierärztin schaute sich das an, aber Tyson hat so gejault, dass sie sich wohl nicht getraut hat, ihn anzufassen. Sie schlug vor, ihm eine Beruhigung zu geben, was auch geschah, aber auch da quietschte Tyson noch und die Tierärztin traute sich nicht dran und meinte: "Nee, ich leg ihn in Narkose." Gesagt, getan. Feststellen konnte sie nichts, gab ihm noch eine Spritze gegen die Schmerzen und entzündungshemmend sollte die wirken. Sie schickte mich mit dem noch in Narkose liegenden Tier nach Hause. Ich sollte die Nase kühlen. Gegen 17.00 alle Spritzen... 21.30 schlief er noch... 22.00 keine Atmung mehr. Nach wiederholten Versuchen, ihn wiederzubeleben, er roch auch richtig süßlich, mussten wir leider los lassen. Unser Baby ist einfach aus dieser Narkose nicht mehr erwacht. Die Tierärztin, die ich zwischenzeitlich am Telefon hatte, bermerkte nur kurz: "Naja, da hat er die Narkose wohl nicht vertragen, das passiert schon mal bei 100 Tieren einmal. Dass es nun ausgerechnet Tyson trifft, wer weiß, was er organisch hatte." Er war topfit! Wir wollen nun wissen, was hier richtig und was fasch gelaufen ist. Wir haben immer noch sehr an seinem Tod zu knabbern. Mit freundlichen Grüßen Familie S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid zu lesen, dass Sie sich wegen des Todes Ihres jungen Hundes an mich wenden müssen. Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich jedoch um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ohne einen Sachverständigen und, je nach Fall, einem Obduktionsbericht sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Eine Einschätzung, ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher leider an dieser Stelle nicht möglich.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung