zurück zur Übersicht Mein Kater schläft auf Faltdach 20.11.2013 von Nicole R. Mein Kater ist Freigänger. Auf unserem Gelände befinden sich auch Carports, wo Autos stehen. Dort steht ein Auto mit Faltdach. Dort liegt mein Kater ab und zu... Muss ich meinen Kater versichern, falls er mal mit den Krallen was zerstört, oder wie muss ich mich verhalten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollte der Autobesitzer tatsächlich mal Schadensersatz von Ihnen fordern, müsste er zunächst einwandfrei beweisen, dass gerade Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katze haften müssen. Unabhängig davon sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung haben bzw. abschließen, die die Katzenhaltung einschließt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollte der Autobesitzer tatsächlich mal Schadensersatz von Ihnen fordern, müsste er zunächst einwandfrei beweisen, dass gerade Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katze haften müssen. Unabhängig davon sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung haben bzw. abschließen, die die Katzenhaltung einschließt.