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Ärger mit Vermietung

von Lisa M.

Hallo, ich habe eine Frage... Ich habe gestern einen Brief im Kasten gehabt, wo drin steht, dass es eine Beschwerde wegen Hundehaltung gab. Die anderen Hausbewohner hätten sich wegen dem Bellen meiner zwei Hunde beschwert. Das ist der Punkt, meine Hunde bellen nie. Sie sind ruhiger als mancher Mensch selber. Leider habe ich es ehrlich gesagt vergessen, beide Hunde bei der Vermietung anzumelden. Dadurch habe ich jetzt Schwierigkeiten. Und wollte fragen, wie ich mich zu verhalten habe. GLG Lisa M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre Frage genauer beantworten zu können, müsste zunächst Ihr Mietvertrag eingesehen werden um zu prüfen, was genau dort zur Hundehaltung geregelt wurde und ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Ist dort z.B. jede Tierhaltung oder die Hundehaltung generell verboten, so ist diese Klausel gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 unwirksam. Das Gericht hat eine Mietvertragsklausel nach der die Hunde-und Katzenhaltung generell verboten ist, für unwirksam erklärt (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel folgt jedoch nicht automatisch, dass nun die Hunde-und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Da es in Ihrem Fall offensichtlich bereits eine Beschwerde wegen einer Lärmbelästigung durch das Bellen Ihrer Hunde gegeben hat, darf der Vermieter dies in seine Abwägung einfließen lassen. Dass Ihre Hunde nie bellen, wird der Vermieter Ihnen wahrscheinlich nicht ohne weiteres glauben. So könnte es z.B. sein, dass in Zeiten in denen Sie nicht in der Wohnung sind, die Hunde ohne Ihr Wissen bellen. Anderseits könnte das Bellen auch von einem anderen Hund im Haus ausgehen, sofern im Haus weitere Hunde gehalten werden. Da Sie leider nicht schreiben, ob der Vermieter Ihnen nur mitgeteilt hat, dass es eine Beschwerde gab oder ob er Ihnen z.B. auch schon eine Frist zur Abschaffung der Hunde gesetzt hat oder sogar mit der Kündigung gedroht hat, kann ich nicht beurteilen, ob Sie zunächst selbst mit dem Vermieter sprechen und auf das oben genannte BGH Urteil verweisen oder ob Sie sich besser direkt an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden sollten. Sie sollten jedoch diesen Brief nicht einfach ignorieren und somit wohlmöglich eine Kündigung und/oder einen Rechtsstreit zu riskieren.

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