zurück zur Übersicht Hund entlaufen / Haftpflicht / Steuer 29.11.2013 von Britta S. Guten Tag, nun ist mein Hund Elly am 23.11.2013 entlaufen, und bis heute nicht wieder aufgefunden worden. Ich habe Elly am 22.11.2013 aus dem Tierheim geholt. Da Elly gerade mal eine Nacht bei mir war, habe ich sie noch nicht bei der Stadt angemeldet. Muss ich das noch machen solange sie weg ist? Elly ist seit dem 22.11.2013 Haftpflichtversichert (Gott sei Dank). Sollte Elly nicht wiederkehren, muss die Haftpflicht für sie immer aufrecht erhalten werden und/oder bei Neuanschaffung eines anderen Hundes eine zweite Versicherung abgeschlossen werden? In den Unterlagen vom Tierheim steht, dass das Tierheim Eigentümer auf Lebenszeit ist und ich halt der Besitzer. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Vielen Dank und Grüße Britta S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass Sie Elly mittlerweile wieder bei sich haben. Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nach dessen Ablauf man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden. Gibt es einen Finder, der das Tier an sich genommen hat, so könnte auch er für den Schaden haftbar zu machen sein. Hinsichtlich der Anmeldung zur Hundesteuer, ist zu sagen, dass gemäß § 6 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Disnlaken, die Steuerpflicht „mit dem Ersten des Monates, in dem der Hund aufgenommen worden ist“. Da Sie die Hündin -wahrscheinlich mit Tierschutzvertrag- am 22.10.2013 offiziell übernommen haben, beginnt theoretisch auch ab diesem Zeitpunkt die Steuerpflichtigkeit.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass Sie Elly mittlerweile wieder bei sich haben. Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nach dessen Ablauf man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden. Gibt es einen Finder, der das Tier an sich genommen hat, so könnte auch er für den Schaden haftbar zu machen sein. Hinsichtlich der Anmeldung zur Hundesteuer, ist zu sagen, dass gemäß § 6 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Disnlaken, die Steuerpflicht „mit dem Ersten des Monates, in dem der Hund aufgenommen worden ist“. Da Sie die Hündin -wahrscheinlich mit Tierschutzvertrag- am 22.10.2013 offiziell übernommen haben, beginnt theoretisch auch ab diesem Zeitpunkt die Steuerpflichtigkeit.