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Tierhaltung in einer Mietwohnung

von Antje G.

Hallo Fr.Fries, ich habe mehrere Fragen bzw. brauche einen Rat. 1. Ich wohne seit 11 Jahren mit meiner Fam. und anfangs 3 Katzen in einer Mietwohnung. Hinzu kamen nach und nach 2 Hunde, 1 Golden Retriver, eine Mischlingshündin. Die Nachbarn haben sich immer wieder über die Tierhaltung beschwert: Angebliche Geruchsbelässtigung im Garten, wenn Kot im Garten liegt, obwohl es beseitigt wird, wenn wir es bemerkt haben, die Hunde würden ohne Leine laufen in der Wohnsiedlung. Das problem war anfangs, dass der Goldi, wenn er die Chance hatte, und allein im Garten war, dass er über die Hecke ausgebügst ist. Er wird jetzt, wenn er im Garten sein sollte, beobachtet und ist an der 10 m Leine, damit er nicht flüchten kann. Gebell durch die Hunde sind so Aspekte, die uns zur Last gelegt werden. Durch die Blume wird uns auch zur Last gelegt, dass wir mit den Tieren nicht laufen würden. Es steht von seitens des Vermieters die Frage im Raum, wo die Tiere ihre Notdurft hinterlassen, ob in der Wohnung oder im Garten, evtl. Wohngebiet. Wir haben jetzt im Sep. 8 Welpen bekommen. Dadurch ist die Geruchsbildung natürlich groß, wie unser Vermieter und die Nachbarn behaupten. Wir haben einen seperaten Eingang eines 5 Familienhauses, müssen durch kein Treppenhaus und der Garten ist angrenzend an die anderen Gärten der Nachbarhäuser. Wir haben jetzt einen Brief des Vermieters bekommen, dass wir unsere Tiere ab 02.12.13 innnerhalb von 14 Tagen weggeben müssen, ansonsten erhalten wir die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Im Mietvertrag steht, dass kleine Tiere erlaubt sind. Mit Absprache hat der Vermieter die Hunde geduldet, die Welpen kamen dazu und jetzt haben wir das Trara. Er kam jetzt mit der Abnahnung, weil er es in mehreren Besuchen durch die Blume angedeutet hat, dass er die Tierhaltung nicht mehr akzeptieren will. Die Hunde sind jetzt aber schon 4 und 3 Jahre hier, und die Welpen werden abgegeben, sobald sie dafür bereit sind. Was kann ich in dieser Hinsicht tun? In der Wohnsiedlung leben des Weiteren aber auch noch andere Hunde, zwar kleine, aber es sind Hunde, und Katzen leben auch in der Wohnsiedlung. Ich habe das Gefühl, man hackt grad nur auf meinen Tieren rum und will uns los werden. In der Haus- u. Wohnsiedlungsordnung ist geschrieben festgehalten, Hunde sind an der Leine zu führen und dass Tiere an sich unerwünscht sind. Nach Neu-Verfassung seit 2012 sind Katz wie Hund und Belästigung durch Lärm zu vermeiden. Aber mehr wie "aus, leise, still" kann ich doch zu meinen Hunden nicht sagen, und unsere Katzen sind Freigänger, die kann ich doch nicht einfach einsperren. Über einen Rat, Tipp wäre ich sehr dankbar. MFG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In Ihrem Fall sind verschiedene Aspekte zu beleuchten. Zunächst müsste die genaue Formulierung der Mietvertragsklausel auf Wirksamkeit geprüft werden. Sollte dort z.B. zwar die Kleintierhaltung erlaubt, aber die Hunde- und Katzenhaltung ausdrücklich verboten sein, so wäre diese Klausel entsprechend dem akutellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20.03.2013 unwirksam. Das Gericht hat eine Mietvertragsklausel nach der die Hunde-und Katzenhaltung generell verboten ist, für unwirksam erklärt (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel folgt jedoch nicht automatisch, dass nun die Hunde-und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Hinzu kommt, dass Sie mit Ihrem Vermieter die Asprache getroffen haben, dass Hundehaltung erlaubt ist, an die er sich halten muss. Wichtig zu wissen wäre jedoch, was genau Sie mit dem Vermieter besprochen haben und ob dies nur mündlich oder auch schriftlich vereinbart wurde. Hat er Ihnen z.B. generell die Hundehaltung erlaubt oder hat Ihnen ausdrücklich nur die Haltung der beiden vorhandenen Hunde erlaubt und die Anschaffung weiterer Hunde verboten? Unabhängig davon, darf ein Vermieter seine erteilte Zustimmung nachträglich auch widerrufen, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z.B. wenn es zu Geruchs- oder Lärmbelästigungen durch die Hunde kommt, andere Mieter belästigt werden etc, also aus alle den Gründen, die Ihnen vorgeworfen werden. Da Sie schreiben, dass sich Ihre Nachbarn bereits wiederholt –wahrscheinlich auch bei direkt Ihrem Vermieter- beschwert haben, er damit Zeugen hätte und es bereits mehrere Gespräche mit dem Vermieter gegeben hat, sollten Sie entweder an einen Mietverein oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Mietrecht vor Ort wenden, um die Abmahnung bzw. die Aufforderung die Tiere aus der Wohnung zu entfernen prüfen zu lassen.

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