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Schadenersatzklage wegen Kastration

von Petra G.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 22.11.2013 wurde von uns (Ehrenamtliche Katzenhilfe) ein weibliches Fundtier (europäische Hauskatze, Alter ca. 3/4 Jahr) aufgenommen. Das Tier hatte Flöhe und Ohrmilben. Die Katze wurde von uns zu unserem zuständigen Tierarzt gebracht, untersucht, behandelt und ebenfalls kastriert, tätowiert und mit einem Transponderchip versehen. Am 02.12.2013 meldete sich die Besitzerin, da sie ihre Katze auf unserer Facebook-Seite gesehen hatte. Nun möchte uns die Besitzerin auf Schadenersatz verklagen, da sie vorhatte, mit der Katze zu züchten. Greift in dieser Situation der § 6 Tierschutzgesetz? Wie lange muss ein Tierheim warten, um ein Katze kastrieren zu lassen? Vorab vielen Dank für Ihre Rückantwort. MfG Petra G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Vom Tierschutzgesetz könnte die Kastration zwar theoretisch gedeckt sein, da § 6 Tierschutzgesetz die –eigentlich verbotene- Kastration eines Tieres unter anderem dann erlaubt, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Ein anderer wichtiger Aspekt ist jedoch, dass Sie vorsätzlich (Sie wussten ja, dass es sich um eine Fundkatze handelt) eine fremde Katze, also fremdes Eigentum „beschädigt“ im Sinne des BGB haben und sich damit möglicherweise wegen einer Sachbeschädigung strafbar sowie schadensersatzpflichtig gemacht haben. Ein fremdes Tier/Fundtier sollte erst dann kastriert werden, wenn nach der ordnungsgemäßen Fundmeldung (!) bei der zuständigen Behörde die sechsmonatige Frist abgelaufen ist und sich kein Halter hat finden lassen, da erst dann ein Eingentumswechsel stattfinden kann. Da die Halterin einen Schaden geltend macht, muss sie diesen auch konkret nachweisen können. Insbesondere die Behauptung, dass sie mit der Katze wollte, sollten Sie bestreiten, damit die Dame dies konkret nachweisen muss. Sollten Sie der Dame die Katze noch nicht zurückgegeben haben, so könnten Sie die Dame zunächst sogar auffordern, nachweisen, dass es sich überhaupt um ihre Katze handelt, damit sie nicht einer Unberechtigten eine fremde Katze übergeben und darüberhinaus auch noch Schadensersatz leisten. Spätestens wenn die Halterin eine Strafanzeige erstattet und/oder einen Rechtsanwalt einschaltet, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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