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Bitte um Hilfe Ex will Hund zurück

von Frederike S.

Sehr geehrte Frau Fries, ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können... Ich war bis Oktober 2012 in einer 4-jährigen Beziehung. Mein damaliger Freund übernahm vor meiner Zeit einen Jack Russel Terrier von einer ehemaligen Arbeitskollegin (es wurde aber nichts schriftlich festgehalten, dass er den Hund übernommen hat). Im Laufe der Beziehung fixierte sich der Hund immer mehr auf mich. Von meinem Ex-Freund und seiner Familie wurde er ständig getriezt, geärgert, auch öfters geschlagen und häufig, wenn er meinen Ex-Freund nicht gerecht werden konnte, wurde dem Hund ein Stromhalsband angelegt. Der Jack Russel lief den ganzen Tag im Betrieb herum (mein damaliger Freund und seine Familie leiten ein Hotel und haben auch sehr viele Außenarbeiten und sind überwiegend draußen am arbeiten). Der Hund war auf sich allein gestellt und konnte laufen wie er wollte (ohne Leine). Wenn er weg gelaufen ist, fiel es meinem Ex-Freund nach längerer Zeit auf bzw. dann, wenn er von anderen Leuten wieder zurück gebracht wurde. Ich habe während der Beziehung 3 Jahre an der Rezeption des Betriebes gearbeitet, und der Hund wollte nicht mehr mit ihm raus, sondern nur bei mir bleiben und war nur auf mich fixiert. Mein Ex-Freund ist manisch depressiv und war auch während der Beziehung zweimal in einer Klinik. In dieser Phase, wo die Krankheit bei ihm ausgebrochen ist, mussten sowohl der Hund als auch ich sehr leiden. Sofern er auf den Hund zugegangen ist, hat der Hund die Rute eingeklemmt und hatte totale Angst. Als ich mich getrennt habe, habe ich ihn gebeten, dass ich den Hund mitnehmen kann, weil ich es nicht verkraften würde, ihn bei ihm zu lassen aufgrund der ganzen Vorgeschichte, und weil mir dieser Hund sehr viel bedeutet. Auch dort wurde nichts schriftlich festgehalten. Ich durfte ihn mitnehmen und er lebt jetzt seit über einem Jahr bei mir. Ich habe den Hund auf meinen Namen ummelden lassen und bei Ihnen chipen und registrieren lassen, trage alle anfallenden Kosten. Seitdem der Hund bei mir, ohne meinen Ex-Freund, lebt, ist der Hund viel ruhiger geworden. Die manisch depressive Phase von meinem damaligen Freund ist vor ca. 2-3 Monaten wieder "ausgebrochen" und er ist erneut in der Klinik, wird aber demnächst entlassen. Er setzt mich permanent unter Druck, dass er den Hund zurück haben will, setzt mir Fristen und belästigt mich. Ich ignoriere seine SMS und Anrufe. Ich bitte um Ihre Hilfe und hoffe, dass es Möglichkeiten gibt, dass ich den Hund behalten kann. Ich bedanke mich Im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Hund bei sich haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er den Hund tatsächlich zurückhaben will, er dies letztlich gerichtlich einklagen müsste. Dann müsste er allerdings nachweisen können, dass er nach wie vor Eigentümer des Hundes ist. Unstreitig war Ihr Exfreund vor Ihrer Trennung Eigentümer des Hundes. Ob er dies jedoch noch immer ist und er den Hund daher von Ihnen zurückfordern kann, ist fraglich. Da Sie schreiben, dass Sie den Hund mitnehmen durften, also ihm kein Geld im Gegenzug dafür gegeben haben, kommt eine Schenkung in Betracht, mit der er Ihnen das Eigentum an dem Hund übertragen hätte (das wird er jedoch mit Sichrheit bestreiten). Zu Ihren Gunsten kommt zusätzlich die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB hinzu, wonach grundsätzlich vermutet wird, dass der Besitzer einer Sache (oder eines Tieres) auch gleichzeitig der Eigentümer ist. Da Ihr Exfreund Ihnen zwar bereits mehrere Fristen gesetzt hat, aber bisher offensichtlich keine weiteren konkrten Schritte eingeleitet hat um sich den Hund zurückzuholen, ist es möglich, dass er auch nicht an dem Hund interessiert ist. Eine Möglichkeit ist daher ihn weiter zu ignorieren, u.U. sogar die Telefonnummer wechseln. Spätestens wenn er sich anwaltlich vertreten lässt, sollten auch Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen.

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