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Tierhaltung

von Nicole E.

Hallo, Frau Fries. Ich habe seit ca. drei Jahren eine Katze, meine Tochter hat sie geschenkt bekommen, da andere Bewohner ja auch Katzen halten. Jetzt haben viele einen Brief bekommen, dass die Tiere raus müssen oder wir gekündigt werden.(Eine Frau darf ihren Hund aber behalten, angeblich aus gesundheitlichen Gründen.) Im Mietvertrag steht drin: Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Gebäudes und der Wohnung bedarf es die Zustimmung der Vermieter, wenn er Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung wie Hamster, Vögel... Soweit alles klar, aber sie verbieten generell die Haltung von Katzen und Hunden. Und meine Katze ist eine Freigänger-Katze, die keinem was tut. Dürfen sie generell verbieten Katzen zu halten, obwohl einige es wohl dürfen? Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst zu Ihrer Frage, ob eine Vermieter die Katzenhaltung generell verbieten kann. Ein solches generelles Verbot hat der Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 20.03.2013 für unwirksam erklärt (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel folgt jedoch nicht automatisch, dass nun die Hunde-und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Hier kommt jedoch hinzu, dass die mitgeteilte Klausel Ihres Mietvertrages jedoch gerade kein generelles Verbot der Katzenhaltung enthält, sondern die Katzenhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängt. Eine solche Formulierung ist zunächst wirksam. In Ihrem Fall müsste daher geprüft werden, aus welchen Gründen der Vermieter diese Zustimmung nun versagt und die Abschaffung Ihrer Katze fordert. Sollte Ihr Vermieter bereits seit drei Jahren von Ihrer Katzenhaltung wissen und dies geduldet haben, muss dies ebenfalls berücksichtig werden. Da Sie schreiben, dass auch andere Mieter Katzen halten und diese ebenfalls aufgefordert wurde, die Katzen abzuschaffen, könnte es durchaus sein, dass Ihr Vermieter im Ergebnis generell die gesamte Katzenhaltung verbieten will, was im Ergebnis gegen das vorgenannte Urteil verstoßen würde. Lassen Sie die Aufforderung des Vermieters von einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Mietrecht prüfen.

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