zurück zur Übersicht Husky's töteten meinen Chihuahua 12.12.2013 von Silvia A. Hallo Frau Fries, wir wohnen Garten an Garten mit einer Husky Halterin. Die beiden Grundstücke sind durch einen Zaun getrennt. Am 2. Dezember 2013 ließ ich meine beiden Chihuahuas in unserem Garten laufen, als plötzlich einer der Huskys seinen Kopf unterm Zaun durchzwängte und sich eine meiner Chi Hündinnen schnappte und sie zu sich aufs benachbarte Grundstück zog. Dort machten sich beide Huskys über meine Kleine her und zerquetschten sie. Die Huskys waren unbeaufsichtigt. Ich habe nun das Problem, dass ich nirgends Gehör finde, weder beim Ordnungsamt noch beim Veterinäramt, an die ich mich gewendet habe. Dass polizeiliche Maßnahmen ins Leere laufen, musste ich zu einem früheren Zeitpunkt bei 2 ähnlichen Vorfällen erfahren. Die Behörden nehmen eine für sie Lapalie nicht ernst habe ich den Eindruck. Welche Möglichkeiten habe ich noch? Wohin kann ich mich wenden, damit die Huskys nicht noch weitere Schäden derart anrichten? Die ganze Nachbarschaft ist in Aufruhr, wir alle haben Angst um unsere kleinen Hunde bzw. könnte es ja auch ein Kleinkind treffen. Gruß S. A.-T. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei Beißvorfällen sind das Ordnungs- und Veterinäramt bereits die richtigen Ansprechpartner. Leider schreiben Sie nicht, mit welcher Begründung die Ämter Ihrer Anzeige nicht nachgehen, so dass ich nicht beurteilen kann, ob dies zu Unrecht geschieht. Da es bereits zwei weitere Vorfälle gab, bei denen Sie offensichtlich auch abgewiesen wurden, müssten diese und die jeweiligen Begründungen auch geprüft werden. Falls Sie sich bisher nur mündlich/telefonisch an die Ämter gewandt haben, machen Sie eine schriftliche Anzeige, benennen vorhandene Zeugen und fügen Tierarztrechnungen oder Bescheinigungen bei soweit vorhanden und bitten Sie geeignete Maßnahmen einzuleiten und Sie über das Ergebnis zu informieren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei Beißvorfällen sind das Ordnungs- und Veterinäramt bereits die richtigen Ansprechpartner. Leider schreiben Sie nicht, mit welcher Begründung die Ämter Ihrer Anzeige nicht nachgehen, so dass ich nicht beurteilen kann, ob dies zu Unrecht geschieht. Da es bereits zwei weitere Vorfälle gab, bei denen Sie offensichtlich auch abgewiesen wurden, müssten diese und die jeweiligen Begründungen auch geprüft werden. Falls Sie sich bisher nur mündlich/telefonisch an die Ämter gewandt haben, machen Sie eine schriftliche Anzeige, benennen vorhandene Zeugen und fügen Tierarztrechnungen oder Bescheinigungen bei soweit vorhanden und bitten Sie geeignete Maßnahmen einzuleiten und Sie über das Ergebnis zu informieren.