zurück zur Übersicht Unterhaltszahlung nach Trennung 27.12.2013 von Diana W. Sehr geehrte Frau Fries, seit 3 Jahren haben mein Partner und ich unseren gemeinsamen Hund groß gezogen. Trotzdem ist es zu einer Trennung gekommen und es wurde vereinbart, dass mein Ex-Partner (nicht verheiratet) sich weiterhin um den Hund kümmern wird. Ich bin natürlich bereit, mich weiterhin an den Kosten zum Unterhalt des Hundes zu beteiligen. Allerdings ist jetzt ein Streit entstanden, welche Kosten in die Unterhaltszahlungen einfließen. Meiner Meinung nach fallen darunter Arztkosten, Hundesteuen, Futter und Versicherung. Mein Ex-Partner möchte allerdings noch eine Sprit-Pauschale und Stundenlohn für die Beschäftigung des Hundes. Für mich ist das relativ unverständlich, deshalb wollte ich Sie fragen, welches Anrecht auf diese Forderungen besteht. Oder gibt es schon Unterhaltsrichtlinien für Hunde?! Ich würde mich freuen, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit helfen könnten!!! Ich freue mich auf ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Diana W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie sich einvernehmlich die laufenden Kosten für den Hund teilen, ist die Frage wer Eigentümer des Hundes ist (Ihr Expartner allein oder Sie beide gemeinsam) nicht zu klären. Da es gesetzlich keinen Unterhalt für einen Hund/eine Katze gibt, gibt es auch keine entsprechenden Richtlinien. Zur Frage welche Kosten zu teilen sind, könnten Sie sich an dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.09.1996 (AZ: 2 UFH 11/96) orientieren, dass nach einer Scheidung die Futter- oder Tierarztkosten für den ehemals gemeinsamen Hund bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind. Da Sie jedoch nicht verheiratet waren ist das Urteil natürlich nicht direkt auf Ihre rechtliche Situation anwendbar. Wenn Sie sich also die Kosten für den Tierarzt, Hundesteuer, Futter und die Versicherung teilen, ist dies meines Erachtens eine faire Lösung. Auf eine Spritpauschale bzw. insbesondere auf eine Entlohnung für seine Beschäftigung mit dem Hund, hat er meines Erachtens keinen Anspruch.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie sich einvernehmlich die laufenden Kosten für den Hund teilen, ist die Frage wer Eigentümer des Hundes ist (Ihr Expartner allein oder Sie beide gemeinsam) nicht zu klären. Da es gesetzlich keinen Unterhalt für einen Hund/eine Katze gibt, gibt es auch keine entsprechenden Richtlinien. Zur Frage welche Kosten zu teilen sind, könnten Sie sich an dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.09.1996 (AZ: 2 UFH 11/96) orientieren, dass nach einer Scheidung die Futter- oder Tierarztkosten für den ehemals gemeinsamen Hund bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind. Da Sie jedoch nicht verheiratet waren ist das Urteil natürlich nicht direkt auf Ihre rechtliche Situation anwendbar. Wenn Sie sich also die Kosten für den Tierarzt, Hundesteuer, Futter und die Versicherung teilen, ist dies meines Erachtens eine faire Lösung. Auf eine Spritpauschale bzw. insbesondere auf eine Entlohnung für seine Beschäftigung mit dem Hund, hat er meines Erachtens keinen Anspruch.