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Züchtervereinbarung

von Gisela D.

Liebe Freunde, meine Eske von Frauenchiemsee wurde am 21.12. von T.L. gegen meinen Willen an neue Besitzer unkastriert verkauft! Die Adresse der neuen Besitzer wird mir verweigert! Vor einigen Wochen wurde ich von Herrn S. darüber informiert, dass er mit dem Gedanken spielt, Eske eventuell zu verkaufen. Vom Vorkaufsrecht habe ich nicht Gebrauch gemacht, habe aber darauf hingewiesen, dass ich die neue Anschrift brauche, und dass Eske nur kastriert abgegeben werden darf (laut Vertrag). Herr S. hat mir versprochen bei Abgabe die Anschrift mitzuteilen! Jetzt hat er sie abgegeben und mir keine neue Anschrift mitgeteilt. Ich wollte ihm noch mal antworten, er hat mich aber auf fb blockiert, nachdem ich die Kastrationsbescheinigung eingefordert habe!! Wir hatten bisher keinen Streit, kann dieses Verhalten nicht begreifen!!! Möchte für mein Tier nur das Beste und wüsste zu gerne, wo sie sich befindet, was kann ich tun, um ausfindig zu machen, wo genau sie gelandet ist???

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie sich vertraglich ein Vorkaufsrecht ausbedungen haben, von dem Sie keinen Gebrauch gemacht haben, durfte der Käufer die Katze also weiterverkaufen und das Eigentum an der Katze an die neuen Halter übertragen. Ob er gegen die vertragliche Vereinbarung verstoßen hat, die Katze nur kastriert weiterzuverkaufen, hängt davon ab, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist, da dies einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen könnte. Auch zu der Frage, ob Sie einen Auskunftsanspruch gegen den Herrn haben, müsste der Kaufvertrag vorliegen und geprüft werden. Wichtig ist, ob die Pflicht zur Auskunft nach Weiterverkauf vertraglich geregelt wurde und wenn nicht, ob Sie sein Versprechen Ihnen die Adresse zu nennen, beweisen können. Ohne eine solche Klausel bzw. einem Nachweis dieser (nachträglichen) Vereinbarung besteht leider wenig Aussicht auf Erfolg ihn zur Auskunft zu verpflichten. Da der Käufer im Ausland sitzt, müsste zudem aber auch noch geprüft werden, welches Recht anwendbar ist und auch die Frage, ob Sie beide als Unternehmer gehandelt haben, müsste zunächst geklärt werden. Wenden Sie sich daher mit dem Vertrag an einen Rechtsanwalt oder ein Rechtsanwältin um mögliche Ansprüche und die Durchsetzbarkeit prüfen zu lassen.

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