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Zuspruch des Hundes bei einer Scheidung

von Maria S.

Ich bin 3-fache Mutter und bin gerade dabei, mich in die Scheidung mit meinem Mann zu begeben. Unser Hund Spike läuft steuerlich auf meinen Mann, aber gekauft habe ich ihn und stehe auch im Kaufvertrag sowie mittlerweile auch im Transponder und EU-Pass und vorher im gelben Impfpass. Bei Kindern ist eigentlich klar, wie das Sorgerecht ausgeführt werden muss und wo es zum Wohle der Kinder ist. Allerdings Hunde??? Mein Mann beabsichtigt, den Hund einfach mitzunehmen, er glaubt, weil er registriert sei bei der Stadt, habe er das Anrecht. Aber mein Mann hat 1. keinen Wohnsitz. 2. Den allgemeinen Umgang, wie Gassi gehen und generell die alltägliche Person, die sich kümmert, sind meine Kinder und ich. 3. Unser Hund ist ein offenherziger Dobermann Labrador Mix und durch diverse Situationen hat mein Mann sich auch aggressiv dem Hund gegenüber ausgelassen. Als er quasi ihm ins Zimmer gepinkelt hat, da der Hund auch den ganzen Tag nicht raus kam, trat er ihn, bis der Hund im Körbchen fiebsend Platz nahm. Er schickte ihn immer brüllend ins Körbchen, wenn Spike kuscheln oder Spieleinheiten haben wollte. Nun er ist sehr auf die Kinder, vor allem auf unseren jüngsten Sprössling fixiert. Auf jeden Fall, seit er 3 Wochen jung war, Tendenz mehr zu mir und später im groben Spiel mit meinem Mann bezogen. Ich behalte das Haus mit meinen Kindern und nun ist nun die Frage, wie erhalte ich quasi das Hundesorgerecht allein? Gewaltätig wurde er mir gegenüber schon, mein Mann, ist auch polizeilich gemeldet.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Allein die Tatsache, dass Ihr Mann nachweislich die Hundesteuer für den (offensichtlich) gemeinsamen Hund bezahlt, weist ihn weder als Alleineigentümer aus, noch berechtigt ihn dies automatisch dazu den Hund gegen Ihren Willen bei seinem Auszug einfach mitzunehmen. Wenn Sie sich nicht einigen können, muss (auch) diese Frage letztich das zuständige Familiengericht klären. Da es für Haustiere kein “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ wie bei Kindern gibt, muss das Gericht einem der beiden endgültig das Alleineigentum an dem Haustier zuweisen, der im Gegenzug dem anderen Ehegatten einen finanzielle Entschädigung für den Verlust dessen Eigentumsanteils leisten muss. Als Beispiel soll hier das Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 20.02.2013, Az. 15 UF 143/12 genannt werden, das über den Verbleib von drei Hunden zu entscheiden hatte und z.B. einen der Hunde demjenigen zugesprochen hat, der in der Wohnung blieb und der blinde Hund so in seiner gewohnten Umgebung bleiben konnte. Sollte Ihr Mann tatsächlich sich nehmen besteht die Gefahr, dass Sie –selbst wenn Ihnen das Gericht den Hund zusprechen würde- er den Hund verschenkt, versteckt, verkauft etc. und Sie ihn nicht oder nur schwerlich zurückerhalten können.

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