zurück zur Übersicht Tierarztkosten 03.01.2014 von Jörg H. Guten Tag, meine ehemalige Partnerin und ich haben uns vor einem Vierteljahr getrennt. Sie überschrieb mir unseren gemeinsamen Hund (den sie aber unter Zeugen unbedingt haben wollte). Nun war gestern der Fall, dass Pina (der Hund) die Gebärmutter entfernt werden musste, weil sie stark entzündet war. Die Tierarztkosten beliefen sich auf rund 400 Euro. Und jetzt die Frage. Kann ich sie auf die Hälfte der Kosten belangen? Würde mich über eine schnell Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus. MfG Jörg H. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Exfreundin Ihnen den Hund bei der Trennung überschrieben und Ihnen damit das (Allein)Eigentum an der Hündin übetragen hat, haben Sie auch keinen Anspruch auf Beteiligung an den Kosten. Einen Anspruch hätten Sie nur, wenn Sie und Ihre Exfreundin dies miteinander vereinbart hätten und Sie diese Vereinbarung beweisen könnten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Exfreundin Ihnen den Hund bei der Trennung überschrieben und Ihnen damit das (Allein)Eigentum an der Hündin übetragen hat, haben Sie auch keinen Anspruch auf Beteiligung an den Kosten. Einen Anspruch hätten Sie nur, wenn Sie und Ihre Exfreundin dies miteinander vereinbart hätten und Sie diese Vereinbarung beweisen könnten.