zurück zur Übersicht

Fundkatze

von Nicole P.

Hallo, meine Frage beläuft sich auf Kosten. Kurz um den Sachverhalt zu erklären: Vor einigen Wochen fanden ich und mein Freund eine zusammmen gekauerte Kätzin ( ca 4-5 Mon alt) mit verklebten Augen. Da wir sehr Tierlieb sind haben wir die kleine mit in meine Wohnung genommen. Wir sind am nächsten Tag sofort zum Tierarzt und haben schauen lassen ob sie gechipt oder tättowiert ist. Dies war nicht der Fall. Als wir nachhause kamen habe ich sofort im Tierheim angerufen und den fund gemeldet, sowie auch flyer ausgeteilt und bin ca 3 Std draußen rum gelaufen und hab alle Nachbarn abgeklingelt. Keinem gehörte die Katze. Nun hatte ich sie erstmals in Obhut genommen. Bis heute hat sich niemand gemeldet. Nun stehe ich vor einem kleinen Problem, ich würde die Katze gerne bei mir aufnehmen aber ich muss sie Kastrieren lassen. Und da ich und meine Tochter grad so um die runden kommen wäre ich auf hilfe angewiesen was die Kosten angehen. Ich habe im Tierheim angerufen und wurde angeschrien, was mich zu totaler verwirrung geführt hat. Der Herr teilte mir mit das das niemanden interessieren würde und ob ich noch ganz sauber wäre. Zu meinem totalen Entsetzen sagte er mir noch das das meine Katze nun sei und wenn ich keinen Bock auf die Katze habe soll ich sie ins Tierheim stecken! Wo ist da bitte der Sinn?? Ich wollte mich nur erkundigen ob es eine Möglichkeit gibt eine Zuzahlung für die Sterilisation/Kastration zu erhalten, im Gegenzug behalte ich ja die Katze und komme für alle weiter anfallenden Kosten auf. Liebe Grüße Nicole

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Reaktion des Tierheims ist befremdlich. Rein rechtlich ist die Lage wie folgt. Da Sie genau richtig gehandelt haben und den Fund im Tierheim gemeldet haben, ist eine Fundkatze im Sinne des BGB. Ab diesem Tag läuft die sechsmonatige Frist, in der der Eigentümer der Katze (sofern er gefunden wird) das Recht hat, die Katze wieder an sich zu nehmen. Die Ihnen entstandenen Futter- und notwendigen Tierarztkosten, sowie einen Finderlohn hat er Ihnen zu erstatten. Dies bedeutet, dass Sie derzeit (noch) nicht Eigentümerin der Katze sind, es sich somit um eine fremde Katze handelt und Sie diese daher nicht kastrieren lassen dürfen. Die Aussage des Tierheims, dass es “Ihre Katze“ sei, ist also nicht ganz richtig. Sie könnten jedoch durch die Aufnahme der Katze Halterin geworden sein und sind dann nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, diese zu versorgen und medizinisch behandeln zu lassen und auch, für Schäden, die die Katze anrichtet, haftbar. Ob es Vereine oder andere Organisationen gibt, die Ihnen finanzielle Unterstützung bieten kann, weiß ich leider nicht.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung