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Fundtier

von Ursula K.

Guten Morgen Frau Fries, meine Anfrage bezieht sich auf die rechtlich korrekte Adoption eines Fundtieres. Es ist so, im Juli/August 2013 ist uns eine Katze zugelaufen. Sie war sehr, sehr scheu, optisch war sie etwas dünner aber sonst ging es ihr ganz gut. Ich stellte ihr in der ersten Woche 1x abends etwas Katzenfutter hin. Um unser Haus herum war ein sehr verwilderter Gartenteil. Da ich wissen wollte, ob sich die Katze tagsüber auf dem Grundstück aufhielt, bin ich umher gegangen und habe in die Büsche geschaut. Irgendwann hatte ich sie gefunden und sie lag in einer Kuhle aus Ästen und Blättern. Im Laufe der nächsten Woche sprach ich mit einigen Nachbarn und eine kannte das Kätzchen. Sie selbst wohnt seit Jahren mit ihrer Familie und einer Katze in ihrem Haus und kennt alle Nachbarn, aber dieses Katze konnte sie keinem Haushalt zuordnen. Sie fütterte sie ab und an, leider ist mir nicht bekannt wie lange. Nachdem ich mich über das Internet informiert hatte, rief ich beim Städtischen Tierheim an und meldete den Fund einer Katze. Da ich selbst nie eine Katze besessen hatte, war mir nicht möglich zu sagen, ob es sich um ein männliches oder weibliches Tier handelt. Die Katze hat eine Tätowierung in beiden Ohren. Diese sowie ein Bild sendete ich dem Tierheim zu und nach Bitten schickte man mir auch einen Mitarbeiter, der schaute, ob das Tier gechipt war. Aus dem Telefonat mit dem Tierheim ging hervor, dass man völlig überlastet sei und sich nicht weiter kümmern könne. Ehrlich gesagt wollte ich auch erst mal nur den Besitzer ausfindig machen. Daher telefonierte ich mit Tasso, Tierärzten und Tierschutzbund, aber niemandem war diese Tätowierung und die Art wie diese gestochen wurde bekannt. Daher informierte ich mich weiter über das Verhalten von Katzen, Haltung usw.. Ich habe sie gegen Flöhe, Haarlinge usw. behandelt. Mit der Zeit wurden sie immer zutraulicher und ich kann sagen, dass sie mir sehr vertraut. Wenn ich sie von weitem rufe, ob es Nacht ist oder Tag, dann sucht sie den Weg zu mir. Sie fühlt sich auch pudelwohl im Wohnzimmer und in unserem Garten und Umgebung. Inzwischen habe ich selbstständig ein großes Kotprofil erstellen lassen, Würmer hatte sie nicht. Da ich den Gang zum Tierarzt scheue, einmal wegen der Aufregung und dem Stress (vor jedem Fremden hat sie Furcht), aber auch weil die rechtliche Situation noch nicht geklärt ist. Ein Gang zum Tierarzt war auch nicht nötig, aber da wir ein Haus gekauft haben und umgezogen sind, würde ich das Kätzchen und mich gerne absichern. Auch weil sie ein Freigänger ist und man weiß ja nie, es kann immer mal irgendetwas passieren. Gerne würde ich Sie impfen und chippen lassen und eine Routine-Untersuchung, also Gewicht, Alter, Zähne usw.. Da ich seit beinahe sechs Monaten die Verantwortung für die Katze trage, möchte ich mich nun auch rechtlich absichern. Gerne würde ich sie auch bei Tasso anmelden und auf die Liste der Fundtiere setzen lassen. Falls jemand das Kätzchen sucht, würde ich sie natürlich hergeben, Voraussetzung wäre natürlich, dass die früheren Besitzer die Katze artgerecht und liebevoll halten können. Da ich sehr gut verstehen kann, was man wohl durchmachen muss, wenn die Katze entlaufen ist und man Angst und sich Sorgen um seinen Liebling macht. Wenn der Monat Januar vorbei ist, wären es sechs Monate, seitdem die Katze bei mir lebt. Mein Frage ist, habe ich rechtlich irgendetwas versäumt zu tun? Muss ich rechtlich gesehen dem Tierheim noch etwas bezahlen, wenn ich das Tier adoptiere? Dies möchte ich eigentlich nicht, da man mir dort nicht geholfen hat. Erhalte ich dann auch ordentliche Papiere? Und was muss ich bei der Adoption noch beachten? Welcher Schritt wäre jetzt der nächste zur Adoption? Ich möchte, wenn ich dem Tierheim oder Tierarzt gegenüberstehe genau wissen, was meine Rechte sind. Über eine rasche Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Mit der offizielle Meldung der Fundkatze hat die Sechsmontasfrist des § § 973 BGB begonnen zu laufen. Mit Ablauf dieser Frist könnten Sie –wenn Sie dies möchten- gemäß § 973 BGB automatisch Eigentümerin des Katers werden, ohne eine Zahlung an das Tierheim. Wichtig zu wissen ist jedoch, ob Sie z.B. eine Übereignungserklärung o.ä. zu Gunsten des Tierheims unterschrieben haben, da dann das Eigentum auf das Tierheim überginge und dieses frei entscheiden könnte, ob es Ihnen den Kater dann z.B. gegen Zahlung einer Schutzgebühr vermittelt. Dies müßte zunächst geklärt werden, da sich danach z.B. entscheidet, ob Sie sich überhaupt an das Tierheim wenden müssen. Unabhängig vom Eigentumserwerb sind Sie durch Ihr Verhalten (regelmäßiges Füttern, Gesundheitspflege und Umgang) jedenfalls Halterin des Katers gemäß § 833 BGB und könnten für Schäden, die er anrichtet in Anspruch genommen werden. Auch im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten Sie als Halterin und sind für die (medizinisch notwendige) Versorgung, Pflege und die artgerechte Haltung verantwortlich und könnten die Katze zu einer Kontrolle zum Tierarzt bringen.

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