zurück zur Übersicht Kastration Kater 07.02.2014 von Klaus und Marion J. Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute an Sie mit einer Bitte, und hoffe Sie können uns weiterhelfen. Unser Nachbar hat sich vor ca. 2 Jahren einen Kater zugelegt. Nach dreimaliger Rücksprache wegen einer Kastration, wurde mir gesagt, mein Mann und mein Schwiegervater möchten es nicht. Es ist ein Kater und er soll ein Kater bleiben. Es riecht an jeder Tür, wo ich rausgehe, nach Urin. Ich finde den Geruch als Belästigung, und es werden ja unsere Eigentümer besprüht. Desweiteren hatten wir einen sehr großen Verlust unserer Koniferen. Weiterhin schreit der Kater in der Rolligkeit so sehr, dass wir nachts wach werden, und hört sich erbärmlich an. Alle Katzen hier sind nach meinen Erkenntnissen kastriert. Da wir selbst einen Kater haben, kann ich auch nur an bestimmten Stellen ein Fernhaltemittel sprühen. Außerdem sind das Kosten, die wir tragen müssen, und nicht der Nachbar. Der Kater ist Tag und Nacht draußen (hat wohl angefangen zu riechen im Haus???). Nach Rücksprache mit unserem Tierarzt wurde uns gesagt, dass wir nichts machen können. Meine Frage an Sie: Gibt es gar keine Möglichkeit der Kastration? Was kann man da machen? Ich bin am verzweifeln. Auf eine positive Antwort Ihrerseits verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen Marion J. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider habe auch ich keine positivere Nachricht für Sie, da es sich um einen fremden Kater, also fremdes Eigentum handelt, auf dessen Kastration Sie keinen rechtlichen Anspruch haben. Sie könnten jedoch über zwei verschiedene Alternativen nachdenken, um die beschriebene unerträgliche Situation für alle Beteiligten, zu beenden. Sie schreiben, dass der Nachbarskater ausschließlich draußen gehalten wird. Dies könnte je nach dem Umständen des Einzelfalls ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein, wenn die Nachbarn sich z.B. auch nicht mehr um dessen Verpflegung oder medizinische Versorgung kümmern, ihn sich also “sich selbst überlassen“. Um zu prüfen, ob der Kater artgerecht gehalten wir, ist das für Obertiefenbach zuständige Veterinäramt zuständig, an das Sie sich wenden könnten. Des Weiteren könnten Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihren Nachbar haben, da er als Tierhalter für alle Schäden aufkommen muss, die sein Tier verursacht. Hierfür müßten Sie aber nachweisen können, dass auch tatsächlich der Nachbarskater die Schäden verursacht hat. Des Weiteren könnte ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn zu prüfen sein, da Sie durch die Gerüche nachhaltig belästigt werden. In Nachbarschaftsstreitigkeiten kann die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam um den Streit nicht eskalieren zu lassen. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch das Gericht eingeschaltet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider habe auch ich keine positivere Nachricht für Sie, da es sich um einen fremden Kater, also fremdes Eigentum handelt, auf dessen Kastration Sie keinen rechtlichen Anspruch haben. Sie könnten jedoch über zwei verschiedene Alternativen nachdenken, um die beschriebene unerträgliche Situation für alle Beteiligten, zu beenden. Sie schreiben, dass der Nachbarskater ausschließlich draußen gehalten wird. Dies könnte je nach dem Umständen des Einzelfalls ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein, wenn die Nachbarn sich z.B. auch nicht mehr um dessen Verpflegung oder medizinische Versorgung kümmern, ihn sich also “sich selbst überlassen“. Um zu prüfen, ob der Kater artgerecht gehalten wir, ist das für Obertiefenbach zuständige Veterinäramt zuständig, an das Sie sich wenden könnten. Des Weiteren könnten Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihren Nachbar haben, da er als Tierhalter für alle Schäden aufkommen muss, die sein Tier verursacht. Hierfür müßten Sie aber nachweisen können, dass auch tatsächlich der Nachbarskater die Schäden verursacht hat. Des Weiteren könnte ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn zu prüfen sein, da Sie durch die Gerüche nachhaltig belästigt werden. In Nachbarschaftsstreitigkeiten kann die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam um den Streit nicht eskalieren zu lassen. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch das Gericht eingeschaltet werden.