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Katzennetz/ Taubennetz am Balkon und Gebell der Hunde

von Frederike M.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe gleich zwei Anliegen. Zum ersten: Wir möchten auf unserem Balkon gerne ein Katzen- oder Taubennetz anbringen, damit unsere Hunde ohne Probleme den Balkon nutzen können und nicht über die Brüstung springen. Dieses Netz haben wir auch beantragt bei unserer WBG und es wurde uns genehmigt, solange wir Vorschirften einhalten. Eine davon ist, dass wir eine Firma beauftragen sollen, die dieses Netz anbringt und dass wir keine Veränderung an der Fassade vornehmen dürfen. Allerdings können wir uns keine Firma leisten und es gibt bei uns auch keine Firmen, die so etwas anbringen bzw. sie bringen die Netze nicht ohne Dübel an. Mit Dübel dürfen wir dieses aber nicht anbringen. Ist es rechtens eine Netzanbringung an solche Klauseln zu binden? Wir wohnen im 1. Stock, es kommen also auch mal Vögel auf den Balkon geflogen. Das zweite Anliegen wäre folgendes: Unsere Hunde bellen ab und an. Und zwar immer nur kurz, nachdem jemand gegangen ist oder der Paketbote geklingelt hat und dann auch nur für eine kurze Zeit von maximal 5 Minuten. Sonst sind sie still, nur manchmal, wenn sie raufen, hört man so etwas wie ein leichtes Knurren durch die Tür. Bis jetzt hat uns erst ein Nachbar darauf angesprochen. Wäre es denkbar, dass man uns deswegen die Wohnung kündigen kann? Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Frederike M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hinsichtlich des Katzennetzes gilt folgendes: Mit der Zustimmung eines Vermieters zur Katzenhaltung ist nicht automatisch auch die Zustimmung zum Anbringen eines Katzennetzes verbunden. Daher kann die WBG ihre Zustimmung auch an Auflagen knüpfen. Da Sie keine Veränderung an der Fassade vornehmen dürfen, könnten Sie ein Netz verwenden, das ohne Bohren und nur mit entsprechenden Geländer-Klemmen am Balkongeländer befestigt wird. Diese finden Sie im Fachhandel oder in den verschiedenen Online-Tier-Shops. Hinsichtlich einer Kündigung wegen der Lärmbelästigung durch Ihre Hunde gilt folgendes. Da es keine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt, muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung orientieren, die leider sehr unterschiedlich und größtenteils hundeunfreundlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund absolut still ist und niemanden belästigt. Aber auch außerhalb dieser Uhrzeiten muss der Hundehalter dafür sorgen, dass der Hund nicht durch andauerndes Bellen die Nachbarn belästigt. Ihre Nachbarn könnten im schlimmsten Fall den Vermieter einschalten und eine Mitminderung geltend machen, sollte die Lärmbelästigung nicht aufhören. Der Vermieter müßte sie dann zunächst abmahnen und für den Fall, dass es weiterhin zu Lärmbelästigungen kommt, könnte er dann entweder die Abschaffung der Hunde fordern oder den Mietvertrag kündigen. Nutzen Sie die Chance, dass der Nachbar sich an Sie und nicht sofort an den Vermieter gewandt hat und trainieren Sie, notfalls mit einem Hundetrainer, dass Ihre Hunde beim Klingeln z.B. gar nicht mehr bellen oder auf Ihr Zeichen aufhören zu bellen, o.ä..

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