zurück zur Übersicht Verletzung durch einen fremden Hund mit Todesfolge 02.04.2014 von Annegret M. Auf einem Spaziergang wurde mein kleiner Hund von einem großen Hund, der plötzlich durch den Zaun langte gepackt, durch den Zaun gezogen und gebissen und verletzt. Auf meine Hilfeschreie kam der Halter dazu und hat seinen Hund festgehalten, daß ich meinen Hund vom Grundstück holen konnte. War sofort beim Tierarzt (von dem wir gerade gekommen waren) zurück. Er hat den Hund versorgt, mit einem Mittel gegen Schock, Schmerzen und Antibiotika. Nachmittags wollte er ihn nochmal sehen und war ganz zufrieden mit seinem Zusatand. In der Nacht ist unser Hund gestorben. Was kann ich tun? Was muß ich tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie Ihren Hund durch einen so tragischen Unfall verloren haben. Auf zivilrechtlicher Ebene haben Sie einen Schadensersatzanspruch aus § 833 BGB gegen den Halter des anderen Hundes. Ob dieser Schuld an dem Unfall hatte ist unerheblich, da es sich bei der Haftung des Hundeshalters nicht um eine Verschuldens-, sondern um eine Gefährdungshaftung handelt. Geltend machen können Sie u.a. die entstandenen Tierarztkosten, Fahrtkosten für die Tierarztbesuche, Wertersatz. Der Wertersatz läßt sich nicht pauschal bewerten. Dass Ihr Hund für Sie wahrscheinlich einen unschätzbaren und in Geld nur schwerlich auszudrücken Wert hatte, ist selbstverständlich. Jedoch muss dies im Rahmen der Schadensregulierung bewertet und beziffert werden. Hierfür ist die Rasse, das Alter, Zuchteinsatz etc. zu Grunde zulegen. Letztlich müßte dies ein Sachverständiger klären. Fordern Sie den Hundehalter daher schriftlich auf, Ihnen innerhalb von 2 Wochen den entstandenen Schaden zu überweisen. Setzen Sie ein konkretes Datum als Frist ein und drohen weitere rechtliche Schritte an, falls er sich weigern sollte den Schaden zu übernehmen. Des Weiteren könnten Sie den Vorfall schriftlich bei dem zuständigen Ordnungsamt melden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie Ihren Hund durch einen so tragischen Unfall verloren haben. Auf zivilrechtlicher Ebene haben Sie einen Schadensersatzanspruch aus § 833 BGB gegen den Halter des anderen Hundes. Ob dieser Schuld an dem Unfall hatte ist unerheblich, da es sich bei der Haftung des Hundeshalters nicht um eine Verschuldens-, sondern um eine Gefährdungshaftung handelt. Geltend machen können Sie u.a. die entstandenen Tierarztkosten, Fahrtkosten für die Tierarztbesuche, Wertersatz. Der Wertersatz läßt sich nicht pauschal bewerten. Dass Ihr Hund für Sie wahrscheinlich einen unschätzbaren und in Geld nur schwerlich auszudrücken Wert hatte, ist selbstverständlich. Jedoch muss dies im Rahmen der Schadensregulierung bewertet und beziffert werden. Hierfür ist die Rasse, das Alter, Zuchteinsatz etc. zu Grunde zulegen. Letztlich müßte dies ein Sachverständiger klären. Fordern Sie den Hundehalter daher schriftlich auf, Ihnen innerhalb von 2 Wochen den entstandenen Schaden zu überweisen. Setzen Sie ein konkretes Datum als Frist ein und drohen weitere rechtliche Schritte an, falls er sich weigern sollte den Schaden zu übernehmen. Des Weiteren könnten Sie den Vorfall schriftlich bei dem zuständigen Ordnungsamt melden.