zurück zur Übersicht Hundesteuerdaten 08.04.2014 von Nadja T. Liebe Frau Fries, darf die Gemeinde meinem Vermieter oder sonst wem darüber Auskunft erteilen, wie viele Hunde auf meine Adresse angemeldet sind? Haben diese Behörden nicht auch eine Schweigepflicht? Ich wäre für eine Antwort sehr sehr dankbar. Vielen lieben Gruß, Nadja T. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Datenschutz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, haben seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983 große Bedeutung. Dennoch dürfen Behörden, Unternehmen etc. Ihre gespeicherten Daten unter engen Voraussetzungen herausgeben. Geschützt sind die personenbezogenen Daten eines Menschen. Derjenige, der bei einer Behörde Daten über einen Dritten erfragt, muss ein berechtigtes Interesse daran haben und dies gegenüber der Behörde glaubhaft machen können. Eine Übermittlung der Daten ist daher nicht per se verboten. Ob die Gemeinde also Ihrem Vermieter oder einer anderen Person Auskunft über die Anzahl in Ihrem Haushalt geben darf, hängt davon ab, ob und welches berechtigte Interesse besteht und ob der Anfragende dies glaubhaft machen kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Datenschutz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, haben seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983 große Bedeutung. Dennoch dürfen Behörden, Unternehmen etc. Ihre gespeicherten Daten unter engen Voraussetzungen herausgeben. Geschützt sind die personenbezogenen Daten eines Menschen. Derjenige, der bei einer Behörde Daten über einen Dritten erfragt, muss ein berechtigtes Interesse daran haben und dies gegenüber der Behörde glaubhaft machen können. Eine Übermittlung der Daten ist daher nicht per se verboten. Ob die Gemeinde also Ihrem Vermieter oder einer anderen Person Auskunft über die Anzahl in Ihrem Haushalt geben darf, hängt davon ab, ob und welches berechtigte Interesse besteht und ob der Anfragende dies glaubhaft machen kann.