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Stress mit der Nachbarin

von Yvonne V.

Hallo, es geht um meinen Kater Filou und um meine Nachbarin. Mein Kater ist ein Freigänger, streunert meistens Tag und Nacht draußen rum. Ich habe ihm im Garten der Nachbarin in eimem Schuppen unterm Tisch auf einem Stuhl sein kleines Körbchen mit Decken hin gelegt. Es läuft jetzt seit circa 3 Wochen so, dass er nur noch abends und morgens zum Fressen kommt, evtl. auch mal zum Schmusen, aber mit in die Wohnung geht er sehr selten und wenn, doch nur kurz, dann steht er vor meiner Haustüre und will wieder raus oder er macht sie selber auf. Mein Kater hat eine Floh- und Zecken-Speichel-Allergie, bekommt regelmäßig spot on. Da er sich aber die voll gesaugten Zecken raus kratzt, bleibt meisten der Kopf in der Haut und er bekommt kleine Beulen und Entzündungen, was auch von dem Tierarzt bestätigt wurde. Meine Nachbarin füttert meine Katze, was ich ihr schon mehrmals gesagt habe, dass ich das nicht möchte. Erstens wegen der Futter-Qualität und zweitens füttert sie den Kater so an und müsste sich nicht wundern, dass er nachts und tagsüber miauend vor ihrer Haustüre steht. Sie sagte, dass er ihr aber so leid tuen würde und es ja Tierquälerei sei, wenn er Tag und Nacht draußen ist und dann diese Beulen mit Kruste und wenn er noch mal bei ihr vor der Türe miaut, dann wird sie ihn mit rein nehmen und er wäre dann weg, worauf ich ihr mit der Polizei drohte, oder sie würde den Tierschutz anrufen und dann werde man mir den kater schon wegnehmen. Stimmt das und wie kann ich mich im Notfall gegen meine Nachbarin wehren? Ich kann und will meinen Kater nicht einsperren, nur weil die Nachbarin eine andere Auffassung von Katzenliebe hat, denn das wäre für meinen Kater eine Qual. MFG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen –trotz des ausdrücklichen Verbots des Eigentümers- gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Ihre mündlichen Bitten nicht helfen, fordern Sie Ihre Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Ob der Gang vor Gericht jedoch sinnvoll ist oder die Situation nur unnötig verschärft, sollte gut abgewogen werden. Möglich wäre auch die Einschaltung eines Schiedsmannes bzw. einer Schiedsfrau. Zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten dieser beiden Möglichkeiten lassen Sie sich vorab anwaltlich beraten.

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