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Entwöhnung und Besitzergreifung unseres Katers Mino

von Horst K.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahre 2009 haben meine Frau und ich von unseren Enkeln zwei Katzen geschenkt bekommen. Die weibliche Katze heißt Lilly und ihr Bruder der Kater heißt Mino. Beide Katzen wurden mit Tasso- Erkennungschips ausgerüstet. Die Katzen werden nach ihren individuellen Bedarf aus dem Haus heraus- und wieder hereingelassen. Ihre Ausflüge machen die Katzen auf unserem und auch auf benachbarte Grundstücke und besuchen gelegentlich auch fremde Häuser. Sie fressen ausnahmslos bei uns und haben sich zu normalem Gewicht entwickelt. Vor ein bis zwei Monaten fiel uns auf, dass der Kater Mino starkes Übergewicht entwickelte und auch längere Phasen nicht mehr ins Haus kam. Vor einer Woche klärte mich ein bis dahin mir fremder Nachbar auf, dass unser Kater Mino immer wieder um sein Haus mit lautem Miau herumschleiche. Er und seine Frau seien der Meinung gewesen, dass es sich um eine herrenlose Katze handele. Der Kater ließe sich leicht auf den Arm nehmen und so habe er ihn mit in seine Wohnung, die im Obergeschoss liegt, genommen. In seiner Wohnung habe er und seine Frau ihm besonders leckeres Futter gegeben und so blieb er den Tag über in der Wohnung. Abends habe er ihn wieder freigelassen. Wir kamen friedlich überein, dass ab sofort der Kater kein Futter mehr in der fremden Wohnung bekommen sollte und dass der Aufenthalt auch nur auf etwa eine Stunde begrenzt sein sollte. Seit drei Tagen kommt der Kater nun nicht mehr in unser Haus zurück. Ein Anruf bei dem Katzen-Gastgeber ergab folgendes: Der Kater habe sich mit lautem Miau wieder bemerkbar gemacht und so habe er ihn wieder mit in die Wohnung genommen und dort gefüttert. Seiner Meinung nach habe der Kater in den letzten Wochen stark abgenommen, was aber absolut nicht stimmt. Mino hat immer noch starkes Übergewicht. Nun kam das Angebot, das meine Frau, mich und meine Enkel sehr erschütterte: Er wolle die Katze übernehmen, wir sollen sie doch bitte hergeben. Und in der Tat, unser lieber Kater Mino lässt sich seit drei Tagen nicht mehr bei uns sehen. Nun habe ich folgende Fragen: Soll ich den Rechtsweg beschreiten? Besteht hier der Tatbestand des Tierdiebstahls, der eine Anzeige zur Folge haben könnte? Was können wir tierpflegerisch tun, wenn wir den Kater Mino wieder zurückbekommen? Der Katzen-Gastgeber hat unseren Kater über Wochen von uns entwöhnt. Wenn der Kater wieder bei uns ist, müssen wir ihn dennoch ab und zu herauslassen. Dann wird er doch wieder zu dem Katzen-Gastgeber gehen und der wird ihn wieder auf den Arm nehmen und in seine Wohnung tragen. Wie Sie sehen, sind wir ziemlich ratlos, erbitten aber von Ihnen griffige Ratschläge. Für Ihre Mühen schon im Voraus besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Horst K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da der Nachbar Ihr Fütterungsverbot offensichtlich nicht einhält, könnten Sie ihn nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Sie können den Nachbarn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Die Erstattung einer Strafanzeige und die Stellung eines Strafantrages ist zwar möglich, jedoch würde ein Ermittlungsverfahren wahrscheinlich eingestellt werden. Daher ist dieser Schritt gut zu überlegen, zum einen fühlen sich Ihre Nachbarn dann im Recht, zum anderen wird eine gütliche Lösung durch die Einschaltung der Polizei unwahrscheinlicher und könnte der Anfang eines regelrechten Nachbarschaftskrieg werden. Da Sie schreiben, dass bisher ein friedliches Gespräch möglich war und der Nachbar Ihren Kater nicht einfach zu seinem Eigentum erklärt, sondern Ihr Eigentum anerkennen und um die Übertragung bittet, scheint eine gütliche Lösung noch möglich. Statt Rechtsanwalt und Polizei, sollten Sie zunächst überlegen das zuständige Schiedsamt einschalten. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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