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Mietrecht Freigang einer Katze

von Anita V.

Guten Tag, es geht um die Frage, ob es gesetzlich verboten ist, seine Katze raus zu lassen? Eine Erlaubnis, eine Wohnungskatze halten zu können, habe ich unterschrieben. Unser Hausmeister hat einen Hund, der gegenüber wohnt, der schon immer bellte, wo sich die Nachbarn beschwert haben. Der Hausmeister gibt mir nun die Schuld auf meine Katze, da er deswegen bellt und leint ihn auf dem Grundstück auch nicht an, worum ich ihn bat, weil er immer meinen Kater jagt, anbellt und beißen will. Daraufhin gab es Streit und soll nun wegen Belästigung, da mein Kater Aggressionen der Hunde (nur ein Hund, mit den anderen ist nie Theater) anzieht und darf ihn nicht mehr raus lassen. Außerdem soll ich die Sandkistenkosten bezahlen. Sie ist aber unberührt, voll bewachsen und voller Äste. Grundsätzlich hat mein Kater Jeremy eher viele Fans draußen in der Nachbarschaft und mir ist sonst keiner bekannt, den mein Kater stört. Nur der Hausmeister hat ein persönliches Problem mit mir und will mich aus der Wohnung haben. Wie sind dort die Gesetze? Kann der Vermieter mir verbieten meinen Kater raus zu lassen? Vielen Dank und liebe Grüße Anita V.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine gesetzliche Regelung, die den Freigang von Katzen verbietet, gibt es nicht. Dieses Verbot könnte sich jedoch aus Ihrem Mietvertrag ergeben, da Sie schreiben, dass dort lediglich die Haltung einer Wohnungskatze enthalten ist. Daher müßte diese Klausel geprüft werden. Ihre Schilderung deutet darauf hin, dass es sich um eine Streitigkeit zwischen Ihnen und dem Hausmeister handelt. Zwar mag es sein, dass seine Hunde aufgrund Ihres Katers anschlagen und er wegen der Lärmbelästigung Ärger bekommen hat. Statt den anstrengenden Weg zu wählen und seine Hunde zu erziehen, versucht er offensichtlich nun den leichteren Weg zu gehen und Ihnen den Freigang Ihrer Katze zu verbieten. Dies könnte jedoch lediglich Ihr Vermieter, da Sie mit ihm und nicht mit dem Hausmeister einen Vertrag haben. Die Reinigung der Sandkiste müßten wenn überhaupt nur bezahlen, wenn es nachweislich Ihr Kater ist, der die Kiste verschmutzt. Aber auch hierfür müßte jedoch Ihr Mietvertrag eingesehen werden. Sofern Ihr Vermieter Kenntnis davon hat, dass Sie Ihren Kater raus lassen und er dies duldet, wenden Sie sich an ihn und bitten um Mithilfe die Angelegenheit zu klären. Sollte er von dem Freigang allerdings nicht wissen bzw. falls Sie z.B. den Freigang bei Abschluss des Mietvertrages vorsätzlich verschwiegen haben und wahrheitswidrig angeben haben, eine reine Wohnungskatze zu halten, sollten Sie sich vorab von einem Mietverein oder anwaltlich beraten lassen, um keinen Ärger mit dem Vermieter zu provozieren.

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