zurück zur Übersicht Beschwerde d. Vermieters wg. freilaufendem Kater 15.06.2014 von Monika B. Unsere städt. Vermieterfirma (wir bewohnen ein Reihenhaus) hat uns mitgeteilt, dass eine Beschwerde gegen uns vorliegt, wonach unser Kater "durch Katzenkot die Anlage und die Gärten verunreinigt". Diese Beschwerde "verdanken" wir einem Mitbewohner aus unserer Reihe, der alle Mieter in irgendeiner Weise schikaniert. U. a. steht in dem Schreiben, dass die Mieter durch die Haltung des Tieres nicht beeinträchtigt werden dürfen und eine Verunreinigung der Wohnanlage unbedingt zu vermeiden ist. "Sollten wir erfahren, dass Sie gegen diese Auflagen verstoßen, müssen wir auf die Abschaffung der Katze bestehen." Unser Kater verhält sich total artgerecht und nicht anders als andere Katzen. Wie verhalten wir uns? Wir können den Kater ja nun nicht einfach einsperren. Kann gefordert werden, den Kater abzuschaffen? Müssen wir bei Zuwiderhandlung mit Kündigung rechnen? Mit freundlichen Grüßen M. B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Katzenhaltung an sich erlaubt ist. Eine bereits erteilte Erlaubnis zur Tierhaltung kann der Vermieter nur dann nachträglich zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch den Kater kommt. Allerdings müßte Ihr Vermieter dafür nachweisen können, dass die Verunreinigungen auch tatsächlich von Ihrer und nicht von fremden Katzen stammen, und auch, dass das andere Mieter tatsächlich beeinträchtigt sind. Da Sie schreiben, dass auch andere Mieter schikaniert würden, könnten Sie sich allein oder im Besten Fall zusammen mit den anderen Betroffenen, an den Vermieter wenden und die Problematik ansprechen. Falls sich die Angelegenheit nicht gütlich klären läßt, lassen Sie das Schreiben des Vermieters und das weitere sinnvolle Vorgehen von einem Mieterverein oder anwaltlich prüfen, um es gar nicht erst zu einem Verbot der Katzenhaltung kommen zu lassen, da die Wirksamkeit eines Verbot bzw. einer Kündigung letztlich nur in einem Gerichtsverfahren überprüft werden könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Katzenhaltung an sich erlaubt ist. Eine bereits erteilte Erlaubnis zur Tierhaltung kann der Vermieter nur dann nachträglich zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch den Kater kommt. Allerdings müßte Ihr Vermieter dafür nachweisen können, dass die Verunreinigungen auch tatsächlich von Ihrer und nicht von fremden Katzen stammen, und auch, dass das andere Mieter tatsächlich beeinträchtigt sind. Da Sie schreiben, dass auch andere Mieter schikaniert würden, könnten Sie sich allein oder im Besten Fall zusammen mit den anderen Betroffenen, an den Vermieter wenden und die Problematik ansprechen. Falls sich die Angelegenheit nicht gütlich klären läßt, lassen Sie das Schreiben des Vermieters und das weitere sinnvolle Vorgehen von einem Mieterverein oder anwaltlich prüfen, um es gar nicht erst zu einem Verbot der Katzenhaltung kommen zu lassen, da die Wirksamkeit eines Verbot bzw. einer Kündigung letztlich nur in einem Gerichtsverfahren überprüft werden könnte.