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Bitte helfen Sie mir

von Mandy H.

Hallo, ich habe 2 Katzen mit meinem Ex-Lebenspartner. Einen Kater, den ich ihm mal gekauft habe und eine Katze, die er mir geschenkt hat. Wir sind beide auf Therapie gegangen und seine Mutter hat die beiden Katzen so lange, bis wir aus der Therapie kommen, zu sich genommen. Ich habe mich dann während der Therapie von ihm getrennt. Und nun wollte ich meine Katze wieder haben, aber seine Mutter blockt total ab, ich komme nicht an sie heran. Ich stehe auch bei TASSO als Besitzerin eingetragen. Seine Mutter hat zwar ein paar Tierarztkosten übernommen, aber die würde ich ihr bezahlen, aber sie will sie mir einfach nicht geben. Was kann ich tun? Ist sie rechtlichgesehen meine? Wie kann ich sie wieder bekommen? Ich vermisse sie so sehr. Ich weiß, bei der Mutter haben sie es gut und der Kater ist wie ein Bruder für sie geworden, aber ich will sie wieder haben. Ich vermisse sie einfach so doll. Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank im Voraus. Mandy H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier geht es um die Frage, ob Sie oder die Mutter Ihres Exfreundes die Eigentümerin der Katzen ist. Da es sich bei der Klärung von Eigentumsrechten um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, müsste zunächst der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Insbesondere muss geklärt werden, was genau zwischen Ihnen bei der Übergabe der Katze vor Therapiebeginn vereinbart wurde und ob Sie beweisen können, dass Sie ihr die Katzen nur zur vorübergehenden Pflege gegeben und nicht geschenkt haben. Des Weiteren wäre zu prüfen, aus welchem Grund die Mutter Ihres Exfreundes die Katzen behalten möchte und ob sie ein Recht hierzu hat. Aufgrund der Tatsache aber, dass die Mutter die Katzen in ihrem Besitz hat, spricht die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB dafür, dass sie die Eigentümerin ist. Daher sind Sie in der schlechteren Position die Dame letztlich auf Herausgabe verklagen und beweisen zu müssen, einen Herausgabeanspruch zu haben. Bevor Sie tatsächlich Klage auf Herausgabe der Katzen beim zuständigen Amtsgericht erheben, sollten Sie die Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen lassen. Zunächst sollten Sie (wenn noch nicht geschehen) die Mutter Ihres Exfreundes schriftlich per Einschreiben auffordern, Ihnen die beiden Katzen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche herauszugeben. Weisen Sie daraufhin, dass es sich bei den Katzen um Ihr Eigentum handelt, die Katzen nur zur Pflege übergeben wurden und Sie die Katzen zurückhaben wollen. Bieten Sie Ihr an, die entstandenen Tierarztkosten gegen Vorlage der Rechnung(en) bei der Übergabe zu erstatten. Sollte es zu einer Rückgabe kommen, nehmen Sie Zeugen mit und lassen sich die Rückgabe der Katzen und den Ausgleich der Rechnungen schriftlich bestätigen. Sollte die Dame sich allerdings weiterhin weigern, sollten Sie sich über das sinnvolle weitere Vorgehen anwaltlich beraten lassen.

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