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Ich kann meine Ziegen nicht mehr finden...

von Resa D.

Sehr geehrte Frau Fries, ich möchte Sie gerne um Rat in einer Sache bitten, bei der ich selber nicht mehr weiter weiß. Es geht um meine beiden Ziegen, die ich 2012 jemandem in Pflege gegeben habe. Wir hatten vertraglich geregelt, dass er die Ziegen ohne mein Einverständnis weder schlachten noch weitergeben darf. Leider hat er genau dies getan und ist nicht bereit, sie mir zurück oder auch nur die Informationen zu dem jetzigen Halter zu geben. Beziehungsweise hat er sie an jemanden weitergegeben, dessen Kontaktdaten ich erst nach einigem Ringen und Abwarten herausbekommen konnte. Dieser deckte ihn und wollte mir auch nichts näheres sagen. Laut seiner Aussage hat er seinen Bestand aufgelöst, meinen Ziegenbock geschlachtet und die Ziege weiterverkauft. Ich hatte vorher einige Wochen vergeblich versucht, den 2. Halter telefonisch zu erreichen, zwischenzeitlich wurde auch ein Anwalt eingeschaltet, auf dessen Briefe er aber auch nicht reagierte. Ich konnte ihn dann eines Sonntagmorgens bei ihm Zuhause abfangen, wo er mir eben noch die letzten Informationen gab. Auf die Frage, wo denn nun meine Ziege Ricki sei, meinte er nur, auf irgendeinem Hof in Freiamt, welcher genau und an wen, wisse er nicht mehr und könne auch nicht in seinen Unterlagen nachschauen, weil sie gerade beim Steuerberater seien. Ich bat ihn, mir sobald wie möglich die Kontaktdaten mitzuteilen, habe aber seitdem nichts mehr von ihm gehört. Da ich finanziell nicht in der Lage bin, einen Rechtsstreit zu stemmen, hatte ich beim Amtsgericht Kostenbeihilfe beantragt und war dann auch kurze Zeit bei einem ihrer Rechtsanwälte. Dieser schien aber nicht besonders interessiert an der Sache und ließ mich eigentlich völlig im Regen stehen. Ich bekam anfangs eine - man kann schon fast sagen - Drohnachricht von dem ersten Halter. Ich hätte mir gewünscht, dass der Anwalt den Kontakt für mich übernimmt, weil es natürlich keine gute Idee gewesen wäre, hätte ich noch mal persönlich mit ihm gesprochen, da dieser auf Einschüchterung aus war. Durch ein Missverständnis habe ich den Fall an einen Freund von meinem Bekannten abgegeben, der Rechtsanwalt in Rente ist. Leider wollte dieser den Fall eigentlich gar nicht übernehmen, teilte mir das aber nicht auf direktem Wege mit. So ist nun mein Anspruch auf Beikostenhilfe verfallen und ich als mittellose Schülerin habe da nicht so viele Chancen gegen den Halter vorzugehen. Dieser lässt mich schon fast über ein Jahr am ausgestreckten Arm zappeln, weil er weiß, dass ich da sowieso keine Chance habe. Dabei geht es ihm, und auch seinem Kumpanen, gar nicht um die Ziegen persönlich und der materielle Wert ist auch nicht besonders hoch. Die Beweggründe der beiden sind mir schon die ganze Zeit ein Rätsel. Ich wäre auch bereit, die Ziege(n) wieder zurückzukaufen, das ist nicht das Thema. Die beiden liegen mir unheimlich am Herzen, weil ich die eine schon mit 12 Jahren bekommen habe und quasi mit ihr aufgewachsen bin. Die Ziegen haben Ohrenmarken im Ohr, sind bei Tasso vor kurzem registriert worden und es gibt natürlich auch Bilder und Filme. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich würde mich riesig freuen, wenn Sie mir helfen könnten oder zumindest eine Idee hätten, was ich noch tun kann. Ich wünsche mir meine Ziege so sehr zurück. Mit freundlichen Grüßen Resa D.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kann ich Ihnen keine großen Hoffnungen machen, die Ziege bald wieder zurück- bzw. die Auskunft zu erhalten, wo sich die Ziege befindet. Zwar war Ihr Bekannter aufgrund des Vertrages wie Sie schreiben, nicht berechtigt, Ihre Ziegen (also rechtlich gesprochen Ihr Eigentum) zu verkaufen und könnte sich daher schadensersatzpflichtig gemacht haben. Problematisch ist nun, welche weiteren Folgen sich aus dem Verstoß ergeben. Um dies konkret zu überprüfen, müßten sowohl der Pflegevertrag, als auch die bisherigen Korrespondenz/die Anwaltsschreiben vorliegen. Da die beiden Ziegen offensichtlich zwischenzeitlich zwei mal verkauft worden sind, besteht die Möglichkeit, dass diese Person(en) durch den so genannten „gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten“ gemäß § 932 BGB rechtmäßig Eigentümer der Ziegen geworden ist/sind und Sie die Ziege tatsächlich zurückkaufen müßten, sofern der neue Eigentümer einverstanden ist. Da Sie den 2. Halter bisher nur mündlich aufgefordert haben Ihnen die Daten des Käufers mitzuteilen, sollten Sie ihn nochmals schriftlich auffordern, Ihnen innerhalb von einer Woche die Daten mitzuteilen. Sollte er sich weigern oder dies ignorieren, müßten die Erfolgsaussichten einer Auskunftsklage geprüft werden, da davon auch die Einschätzung abhängt, ob Sie zu diesem Zweck Prozesskostenhilfe bekommen würden. Dies läßt sich an dieser Stelle nicht beurteilen. Wenden Sie sich nochmals an die Antragsstelle des Amtsgerichts, schildern die Situation und bitten um Erteilung eines zweiten Beratungshilfescheins um sich an einen anderen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wenden zu können.

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