zurück zur Übersicht Tierhalterwechsel 19.06.2014 von Sandra v. Ich habe da mal eine Frage, Mein Freund und ich haben uns frisch getrennt und ich werde unseren gemeinsamen Hund mit in die neue Wohnung nehmen. Nun möchte ich mich gerne rechtlich absichern und einen Vertrag aufsetzen das unser Hund auf mich überschrieben wird. Wie mach ich das am besten damit ich rundum rechtlich abgesichert bin? Mit freundlichen Grüssen Sandra Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie die Übernahme des Hundes vertraglich festhalten wollen, so lassen sich Ärger oder Missverständisse verhindern. Da Sie schreiben, dass es sich um den gemeinsamen Hund handelt, nehme ich an, dass Sie beide zur Hälfte Eigentümer des Hundes sind. Halten Sie so viele Einzelheiten wie möglich schriftlich fest, wie z.B. ob Sie das Alleineigentum an dem Hund erhalten, ob Sie dafür als Ausgleich einen Geldbetrag zahlen oder ob Ihr Exfreund Ihnen seinen hälftigen Anteil schenkt. Regeln Sie ob Sie zukünftig alle Kosten allein tragen oder ob Ihr Exfreund sich beteilt, wenn ja woran und in welcher Höhe. Regeln Sie auch ob ein Besuchsrecht bestehen soll bzw. dass eben kein Besuchsrecht Ihres Exfreundes besteht. Sonstige Vereinbarungen, die Sie getroffen haben, sollten Sie ebenfalls aufnehmen und unterschreiben lassen. Die wichtigste Klausel ist jedoch, dass Sie sich geeinigt haben, dass Sie die Alleineingetümerin des Hundes sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie die Übernahme des Hundes vertraglich festhalten wollen, so lassen sich Ärger oder Missverständisse verhindern. Da Sie schreiben, dass es sich um den gemeinsamen Hund handelt, nehme ich an, dass Sie beide zur Hälfte Eigentümer des Hundes sind. Halten Sie so viele Einzelheiten wie möglich schriftlich fest, wie z.B. ob Sie das Alleineigentum an dem Hund erhalten, ob Sie dafür als Ausgleich einen Geldbetrag zahlen oder ob Ihr Exfreund Ihnen seinen hälftigen Anteil schenkt. Regeln Sie ob Sie zukünftig alle Kosten allein tragen oder ob Ihr Exfreund sich beteilt, wenn ja woran und in welcher Höhe. Regeln Sie auch ob ein Besuchsrecht bestehen soll bzw. dass eben kein Besuchsrecht Ihres Exfreundes besteht. Sonstige Vereinbarungen, die Sie getroffen haben, sollten Sie ebenfalls aufnehmen und unterschreiben lassen. Die wichtigste Klausel ist jedoch, dass Sie sich geeinigt haben, dass Sie die Alleineingetümerin des Hundes sind.