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Nicht kastrierte Katzen und Kater unserer Nachbarn

von Johanna S.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Tierliebhaber, besitzen selbst einen Kater und eine Hündin, beide kastriert. Nun haben wir seit ca. 3 Jahren rechts uns links neue Nachbarn(aus Russland), die hier ein Haus gekauft haben. Beide Familien (re. Nachbarn) haben 2 Katzen und 1 Kater - nicht kastriert - und die linken Nachbarn besitzen 1 Kater - nicht kastriert. Unser Grundstück dient nun zu unserem Leidwesen den Tieren beider Seiten, sich permanent aufzusuchen und sich zu vermehren. Bitten unsererseits, die Tiere kastrieren zu lassen, hatten bisher keinen Erfolg. Abgesehen davon, dass unser kastrierter Kater sich kaum noch aus dem Haus wagt, weil ihm ständig aufgelauert und von den unkastrierten Katern verdroschen wird, setzen die Kater der Nachbarn ihre Duftnoten an unsere Koniferen und Kleingehölze im Vorgarten, den wir vor 3 Jahren erst für viel Geld vom Gärtner haben anlegen lassen, wodurch permanent Pflanzen absterben(braun werden) und wir bereits für ca. 600,00 EU Ersatz besorgen mussten. Da es sich stets um teure, japanische Kleingehölze handelt, von denen eine Pflanze ca. 160 EUR kostet, wollen wir auf Dauer diesen Schaden nicht hinnehmen. Sehr ärgerlich ist obendrein, dass sich noch mehrere, nicht kastrierte Kater auf unserem Grundstück wochenlang, 24 Stunden am Tag, aufhalten, um die Katzen der Nachbarn belegen zu können. Das Geschreie nachts und in den frühen Morgenstunden (5 - 6 Uhr) raubt uns auch unseren kostbaren Schlaf, denn wir sind beide 75 Jahre alt und gesundheitlich stark angeschlagen. Müssen wir uns das auf Dauer gefallen lassen bzw. was können wir dagegen unternehmen? Ihrer Antwort sehen wir dankend entgegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen Johanna S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Durch die geschilderte Situation, dass Katzenhalter ihre unkastrierten Freigänger sich ständig unkontrolliert vermehren lassen, gibt es in Deutschland geschätzte 2 Mio. freilebende, ausgesetzte und verwilderte Hauskatzen, die sich stark unkontrolliert vermehren, verelenden und Krankheiten und Seuchen ausgesetzt sind. Die Stadt Paderborn hat bereits 2008 als erste Stadt in Deutschland per Verordnung geregelt, dass Halter ihre Freigängerkatzen ab dem 5. Lebensmonat von einem Tierarzt zuvor kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen müssen. Im Juli 2013 ist die Novelle des Tierschutzgesetzes in Kraft getreten und hat diese Thematik in dem neu eingefügten § 13b geregelt. Danach können nun die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festlegen, in denen der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt sowie eine Kennzeichnung und Registrierung vorgeschrieben werden kann. In Niedersachsen gibt es über 100 Städte und Gemeinden eine Kastrationspflicht von Freigängern aufgenommen haben, unter anderem auch die Stadt Hildesheim. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder dem Veterinäramt welche Regelung in Alfeld gilt und schildern dort die Situation. Zu der Frage, ob Sie die Katzen in Ihrem Garten dulden müssen, soll exemplarisch das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss man in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Wenn Sie die Nachbarn für die zerstören Pflanzen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie jedoch beweisen können, welche Katze den Schaden verursacht, da niemand für eine fremde Katze haften muss. Um jedoch einen Nachbarschafts- und einen Rechtsstreit zu vermeiden, versuchen Sie in einem netten Gespräch Ihre nachvollziehbare Verärgerung anzusprechen, klären Sie die Halter über die Folgen der Nichtkastration auf und versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden. In Nachbarschaftsstreitigkeiten kann auch die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam sein, um den Streit zu klären. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch ein Anwalt beauftragt werden.

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