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Pflegestelle in Mietwohnung

von Doris W.

Ich als Vereinsvorsitzende und Pflegestelle habe mit der neuen Hauseigentümerin Ärger. Der vorherige Eigentümer wusste, dass ich eine vom Veterinäramt genehmigte Pflegestelle bin und es war für diesen kein Problem. Die neue Eigentümerin versucht mich mit allen Mitteln heraus zu mobben. Sie fordert, ich soll mit der Pflegestelle und dem Verein aufhören. Einem anderen Mieter im Haus wird allerdings, obwohl keine offizielle Pflegestelle, dies genehmigt. Das Veterinäramt wollte diese Familie schon mehrmals kontrollieren, da Beschwerden vorliegen und sind nicht in die Wohnung gelassen worden. Ich möchte gern wissen, ob es Gerichtsurteile bezüglich Pflegestellen in Mietwohnung gibt. In meinem Mietvertrag ist weder ein generelles Tierhalteverbot, noch Anzahl der Tiere verankert. Mit freundlichen Grüßen Doris W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da im Mietrecht der Grundsatz des § 566 BGB gilt „Kauf bricht nicht Miete“, ist die neue Eigentümerin/Vermieterin an den alten Mietvertrag und die offensichtlich erteilte Genehmigung des Voreigentümers der Haltung von Pflegehunde gebunden. Zudem kann ein Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung nicht per se vertraglich verbieten, so das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12. Danach muss ein Vermieter in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Für die Erlaubnis des Betreibens einer Pflegestelle gibt es leider kein BGH Urteil, meines Erachtens ist jedoch auch in diesem Fall die gebotene Abwägung zu treffen. Leider schreiben Sie nicht, ob die Vermieterin grundlos die Aufgabe der Pflegestelle fordert oder ob sie Gründe dafür angibt, z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigung durch die Pflegetiere. Da Sie jedoch auch schreiben, dass die Vermieterin einem anderen Nachbarn die Pflegestelle genehmigt hat und versucht, sie zum Auszug zu bewegen, ist die Tatsache, dass Sie eine Pflegestelle sind, wahrscheinlich nur ein vorgeschobener Grund, der Anlaß des Ärgers ist wahrscheinlich ein anderer. Falls möglich sollten Sie versuchen, in einem vernünftigen Gespräch den eigentlichen Ärger zu erfahren bzw. die Situation zu klären. Halten Sie ein getroffenes Ergebnis am besten schriftlich fest. Ist dies nicht möglich oder die Vermieterin nicht bereit, lassen Sie sich von einem Mietverein oder anwaltlich über das notwendige bzw. sinnvolle weitere Vorgehen beraten.

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