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Mein Hund

von Nadine E.

Hallo, ihr müsst mir helfen. Habe vor gut einem Jahr meinen Hund abgegeben, da mein so eine starke Allergie hat. Nun habe ich das Problem, dass ich über meinen Hund keinerlei Auskunft bekomme. Ich weiß, wo die neuen Besitzer wohnen, ja, habe aber die Angst, dorthin zu fahren. Habe schon mehrmals um ein Gespräch gebeten, aber es wird komplett abgeblockt. Die haben von mir damals alles umsonst bekommen, wollte nur ein gutes Zuhause für meinen Hund. Was kann ich machen? Mache mir ernsthaft Sorgen um meinen Hund. Kann einfach nicht abschießen mit meinem Hund, hänge einfach zu stark an ihm. Hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und es danach Probleme mit dem neuen Halter gibt. Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Sie in großer Sorgen sind und wissen möchten, wie es Ihrem ehemaligen Hund geht, ist dies allerdings nicht so einfach, da Sie nur dann einen Auskunftsanspruch hätten, wenn dies vereinbart war und Sie diese Vereinbarung nachweisen könnten. Da Sie schreiben, dass die neuen Halter den Hund „umsonst“ bekommen haben, haben Sie mit dem neuen Besitzer einen (wahrscheinlich mündlich geschlossenen) Schenkungsvertrag abgeschlossen und haben mit der Übergabe des Hundes, das Eigentum endgültig übertragen. Ein Schenkungsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und die getroffenen Vereinbarungen, wie z.B. ein Auskunftsrecht sind für beide Parteien verbindlich. Problematisch ist jedoch an diesen mündlichen Verträgen, dass sie in der Regel nur schwer bis gar nicht zu beweisen sind und die Gegenseite wird wahrscheinlich bestreiten, dass es eine solche Absprache überhaupt gab. Um zu prüfen, ob und wie weiter vorgegangen werden sollte, müßten zunächst alle Einzelheiten bekannt sein, so z.B. ob es einen Grund dafür gibt, dass Sie Angst von den neuen Haltern haben, ob es Zeugen für die Vereinbarung gab und insbesondere auch, ob Sie bisher Kontakt mit den neuen Haltern hatten und diese plötzlich Ihre Bitte abblocken, oder ob Sie sich nun nach einem Jahr erstmalig an diese gewendet haben, etc. Lassen Sie sich daher vor Ort anwaltlich beraten.

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