zurück zur Übersicht

Entzug der Erlaubnis auf freilaufende Katzen

von Ulrike I.

Hallo Frau Fries, vor 1 Jahr haben wir ein Eckhaus gemietet. Der Hof wird von uns, einem weiteren Mieter und dem Vermieter genutzt. Tierhaltung ist lt. Mietvertrag erlaubt, unsere 2 Katzen sind mit eingezogen. Vor 6 Monaten haben wir uns die mündl. Erlaubnis des Vermieters eingeholt, unsere Katzen frei laufen lassen zu dürfen. Jetzt plötzlich - wegen eines anderen Streitfalles - will er uns wieder verbieten, die Katzen raus zu lassen, weil die angeblich überall alles zu koten und zerkratzen. Darf er das einfach so bestimmen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

So wie ein Vermieter seine Tierhaltungserlaubnis nachträglich nur bei sehr wichtigen Gründen, z.B. bei starker Lärm- oder Geruchsbelästigung, zurück nehmen darf, so darf er Ihnen meines Erachtens den Freigang ebenfalls nur bei gewichtigen Gründen nachträglich verbieten. Dass Ihre Katzen angeblich „alles zukoten und verkratzen“ müsste Ihr Vermieter beweisen können, was schwierig sein dürfte, wenn sich auch fremde Freigänger auf dem Grundstück aufhalten. Anders allerdings, wenn Ihre Katzen anhand von äußerlichen Merkmalen eindeutig erkennbar sind. Sollte er sein Verbot gerichtlich gegen Sie geltend machen, muss er seine Gründe darlegen und beweisen und das Gericht prüft letztendlich, ob diese für ein Verbot tatsächlich ausreichen würde. Da Sie schreiben, dass Sie bereits in einer anderen Sache Streit mit dem Vermieter haben, versuchen Sie wenn möglich, in einem ruhigen Gespräch alle Streitigkeiten zu besprechen und zu klären, um einen Rechtsstreit bzw. ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Falls dies nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich an einen Mietverein oder einen Rechtsanwalt/in.

767.695 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung