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Nachbar fängt Katzen

von Nadine S.

Hallo Frau Fries, in meiner Nachbarschaft gibt es einen Menschen, der in seinem Garten Vögel in einer Voliere hält. Zum Schutz hat er eine Marderfalle aufgestellt, in die auch Katzen laufen. Letzes Jahr sind meine beiden Katzen nacheinander über Nacht verschwunden, die zuletzt verschwundene (LAILA) habe ich einen Tag später bei ihm in der Falle gefunden und befreien können. Bei einem Gespräch mit ihm sagte er, dass er sie heute "weg machen" wollte, angeblich weiter weg aussetzten. Der Verdacht liegt nahe, dass auch die erste Katze von ihm gefangen wurde. Sie ist nie wieder aufgetaucht. Nun, ein Jahr später, ist Laila wieder verschwunden. Bereits vor einem Monat war sie länger als üblich weg und bei einem Gespräch mit diesem Nachbarn wurde mir gesagt, dass Katzen auf seinem Grundstück nichts zu suchen hätten und er sie totschlagen würde, wenn er sie erwischen würde. Glücklicherweise ist sie damals kurz danach wieder aufgetaucht. Doch jetzt, nur einen Monat später, ist sie wieder weg, vermutlich dauerhaft... Ich wüsste gerne, ob er sie umgebracht hat, weiß aber nicht wie ich gegen ihn vorgehen kann (mit Erfolg). Mülltonnen durchsuchen ist ja leider auch nicht erlaubt. Haben Katzenbesitzer mit freilaufenden Katzen denn keine Rechte? Nun warte ich schon ein Jahr auf die Heimkehr von Funky, seit fünf Tagen auf Laila, weiß nicht, ob sie jemals wiederkommen werden (können), und habe weiterhin jeden Tag Angst, dass auch meine beiden kleinen Kater eines Tages nicht mehr auftauchen könnten. In meiner Nachbarschaft verschwinden auch immer wieder ganz plötzlich Katzen (immer nacheinander, nie auf einen Schlag), meistens in den Monaten Mai bis Juni/Juli. Meine Nerven sind am Ende. Was kann ich nur tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Es wäre also zu klären, ob Ihr Nachbar überhaupt einen solchen Schein hat. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt und die Polizei und schildern dort schriftlich den Fall und bitten um Überprüfung.

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