zurück zur Übersicht Kastration freilaufender Katzen/Kater ohne Kennzeichen 27.06.2014 von Jens K. Wie ist die Rechtslage, wenn freilaufende, nicht-gekennzeichnete Katzen/Kater (somit keinem Eigentümer zuzuordnen) eingefangen/in Besitz genommen werden, um sie anschließend zu kastrieren? Kann ohne Kennzeichnung des Tieres (w. o.) ein Eigentum bewiesen werden, welches Schadensersatzansprüche geltend machen kann? MfG Jens K. (EAM) Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte sich tatsächlich jemand melden, behaupten Eigentümer der kastrierten Katze zu sein und daher Schadensersatzansprüche zu haben, müsste er in einem Streitfall in der Tat beweisen können, dass es sich um seine Katze, sprich um sein Eigentum, handelt. Ohne eine Kennzeichnung durch einen Transponder oder eine Tätowierung dürfte dies in der Praxis schwierig sein, insbesondere z. B. bei schwarzen Katzen. Sollte die Katze jedoch aufgrund anderer Merkmale, wie z. B. einer außergewöhnliche Farbe, Fellzeichnung oder sonstige Abzeichen, Narben etc. unverwechselbar oder bestimmbar sein, könnte der Eigentümer dies z. B. durch Fotos oder Zeugen versuchen nachzuweisen. In einem Gerichtsverfahren wäre es dann von der Meinung des Gerichts abhängig, ob der Richter oder die Richterin den Eigentumsnachweis als erbracht ansehen. Dies lässt sich pauschal jedoch schwer beurteilen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte sich tatsächlich jemand melden, behaupten Eigentümer der kastrierten Katze zu sein und daher Schadensersatzansprüche zu haben, müsste er in einem Streitfall in der Tat beweisen können, dass es sich um seine Katze, sprich um sein Eigentum, handelt. Ohne eine Kennzeichnung durch einen Transponder oder eine Tätowierung dürfte dies in der Praxis schwierig sein, insbesondere z. B. bei schwarzen Katzen. Sollte die Katze jedoch aufgrund anderer Merkmale, wie z. B. einer außergewöhnliche Farbe, Fellzeichnung oder sonstige Abzeichen, Narben etc. unverwechselbar oder bestimmbar sein, könnte der Eigentümer dies z. B. durch Fotos oder Zeugen versuchen nachzuweisen. In einem Gerichtsverfahren wäre es dann von der Meinung des Gerichts abhängig, ob der Richter oder die Richterin den Eigentumsnachweis als erbracht ansehen. Dies lässt sich pauschal jedoch schwer beurteilen.