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Rechtmäßiger Besitzer

von Iris S.

Guten Tag, ich habe am 20.06. abends auf meinem Grundstück einen verletzten Kater (Schonung der rechten Hintergliedmaße, sehr mager,leicht struppiges Fell) liegen sehen. Den habe ich über Nacht zu mir rein genommen und bin am nächsten Tag mit ihm zum Tierarzt gefahren, wo zuerst die Chipnr. abgelesen und er dann medizinisch versorgt worden ist. Am Nachmittag wollte ich ihn ins Tierheim bringen. Dort habe ich alles geschildert und zu wissen bekommen, dass das Katzenhaus sehr voll ist und die sich freuen, wenn ich ihn vorerst bei mir behalten und für ihn sorgen könnte, bis ein Besitzer ausfindig gemacht werden kann.Dies war für mich selbstverständlich. Dort habe ich noch Medikamente bekommen(Schmerzmittel, Wurmkur, Spot-On) und hab ihn dann wieder mitgenommen. Dann wurde der Kater bei Ihnen von Tasso als Fundkater gemeldet und ich habe die Daten von der eingetragenen Besitzerin erhalten. Nach mehreren Versuchen, Kontakt aufzunehmen haben Nachforschungen seitens Tasso am 02.07.14 ergeben, dass die Besitzerin eine neue Anschrift hat (Alten-und Pflegeheim). Ich habe dann sofort Kontakt mit der Dame aufgenommen, ihr alles geschildert und sie am selben Abend noch dort besucht. Es hat sich herausgestellt, dass sie den Kater nicht mit ins Pflegeheim nehmen durfte und sie ihre Tochter gebeten hatte, den Kater zu vermitteln, allerdings mit Rücksprache, sie wollte ja wissen, wo er denn ein neues Zuhause gefunden hat. Sie hat mir aber von einem ganz anderen Ort berichtet, als der, wo ich dieses Tier gefunden habe.Sie war sehr verwirrt und mir sehr dankbar, dass ich ihn gefunden und zu mir genommen habe. Sie hat mich gebeten, dass ich das Tier endgültig bei mir aufnehme. Ich habe ihr gesagt, dass mir der Kater in der kurzen Zeit(knapp 2 Wochen) doch ans Herz gewachsen ist und ich vor hatte, ihn zu behalten, sollte sich niemand melden. Heute habe ich erfahren, dass sie Kontakt mit ihrer Tochter aufgenommen hat und diese hat ihr dann gesagt, dass sie das Tier an eine andere Person (wohl eine Freundin von ihr) gegeben hat, damit diese das Tier vermittelt. Davon wusste die noch bei Tasso eingetragene Besitzerin aber nichts und das war auch nicht in Ihrem Sinne. Heute habe ich dann einen Zettel von der Person im Briefkasten gehabt, die laut der Tochter der Besitzerin das Tier vermitteln sollte, dass sie von der Besitzerin angerufen worden wäre, und dass ich den Kater frei lassen solle, dass ich ihn einkassiert hätte. Und sie hat versucht, ihn heute als vermisst zu melden. Da sie aber nicht als Besitzerin bei Tasso registriert ist, sollte sie erst mal bei Tasso einen Besitzerwechsel vornehmen. Dies hatte ich aber in der Zwischenzeit heute schon gemacht und bin auch erfolgreich registriert worden. Ich habe dann die Daten von dem Kater sperren lassen, damit niemand außer mir etwas an den Daten den Kater betreffend ändern kann. Diese Frau, die ihn laut der Tochter vermitteln sollte, besteht nun auf die Herausgabe des Tieres. Es sei ihres. Ich sehe das nicht so, denn warum hat sie das Tier über 2 Wochen nicht als vermisst gemeldet sondern erst, als sie erfahren hat, dass ich ihn habe?(ich habe hinterher noch von einer Nachbarin erfahren, dass sie das Tier 3-4 Tage bevor er bei mir lag, immer an der gleichen Stelle im Gras auf einer Wiese hat liegen sehen) Nun hat die Person mir gesagt, dass sie mich wegen Diebstahl angezeigt hätte. Nach dieser langen Schilderung nun meine Frage: Wer ist denn jetzt rein rechtlich der Besitzer des Katers? Die bei Tasso eingetragene Person (vorher die Dame aus dem Altersheim, jetzt ich auf Wunsch der Dame) oder die Person(sie meinte zu mir, sie hätte wohl auch die Papiere des Katers;ich gehe davon aus, dass sie den Impfausweis und evtl. Tasso-Daten meint), die das Tier laut Tochter vermitteln sollte, was aber ohne das Einverständnis von der Dame geschehen ist? Vielen Dank für die Zeit, die sie auf sich nehmen, um sich damit zu befassen!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die Dame die Katze herausverlangt, also einen Herausgabeanspruch gegen Sie geltend macht, müßte sie Eigentümerin der Katze sein und dies beweisen können. Da die Klärung der Eigentumsfrage generelle und speziell in Ihrem Fall sehr kompliziert ist, kann ich dies an dieser Stelle nicht abschließend bewerten. Verbindlich entscheiden könnte dies im Streitfall ohnehin nur das zuständige Gericht. Entscheidend ist was genau alte Dame mit ihrer Tochter vereinbart hat. Hat sie ihrer Tochter die Katze z.B. geschenkt damit sie sie vermitteln kann, wäre die Tochter Eigentümerin geworden und hätte das Eigentum nach ihrem Belieben weitergeben können, wie z.B. an Person, die nun die Herausgabe fordert. Daran würde weder Ihr Fund, der Wunsch der alten Dame noch Ihre Registrierung etwas ändern. Hat die alte Dame ihre Tochter jedoch nur als Stellvertreterin mit der Vermittlung beauftragt, weil sie sich nicht mehr selbst darum kümmern konnte, wäre sie Eigentümerin geblieben. Ein weiteres Problem wäre dann jedoch auch die erneute Weitergabe der Tochter zwecks Vermittlung an dritte Person und ob diese unter Umständen durch einen gutgläubigen Erwerb gemäß § 932 BGB Eigentümerin geworden ist. Das das weitere sinnvolle Vorgehen von dem Ergebnis der Prüfung abhängt, lassen Sie dies anwaltlich prüfen, falls Sie die Katze behalten wollen. Lassen Sie sich von der alten Dame dann z.B. schon mal schriftlich bestätigen, dass sie Ihnen das Eigentum an der Katze (Chipnr., Alter, Farbe, Name benennen etc.) überträgt und dass sie ausdrücklich wünscht, dass die Katze bei Ihnen verbleiben soll. Die Dame, die Katze herausfordert könnten Sie anschreiben und sie schriftlich auffordern, zunächst den angeblichen Eigentumserwerb nachzuweisen. Sollten Sie die Katze herausgeben müssen, muss ein Anspruch auf Ersatz der Ihnen entstandenen notwendigen Kosten für Tierarzt, Pflege und Futter sowie ein dementsprechendes Zurückbehaltungsrecht geprüft werden. Spätestens wenn die Dame Sie tatsächlich wegen Diebstahls angezeigt hat und Sie Post von der Polizei erhalten, wenden Sie sich an eine/n Anwalt/Anwältin, um die notwendige Akteneinsicht zu beantragen.

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