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Fundhund

von Laura D.

n Tag.Ich habe eine dringende Frage.Mein Schwager hat ein Hund gefunden. Er hat die Polizei angerufen und fragt was er machen soll. Sie meinten nur wir haben gerade keine Mitarbeiter zu Verfügung unf sagten noch entweder Sie lassen Ihn laufen oder nehmen Ihn mit. Da er mit Hunden aufgewachsen ist, hat er die Hündin mitgenommen. Die Hündin ist ihm auf Schritt und Tritt gefolgtEr hatte gesehen das die Hündin ein chip hat und wollte den Besitzer in Erfahrung bringen und fuhr zum Tierheim. Dort habem Sie ihn nur unfreundlich behandelt und meinten das der Hund da bleibt und solche Sachen. Er fragte,ob Sie zu dem Besitzer zurück kommt und die meckerten Ihn an und meinten nur der ist verstorben und der hund ist in Quarantäne. Meiner Schwester und meinem Schwager ist Sie ans Herz gewachsen und meinten das Sie gerne die Hündin haben würden und wieder wurden Sie unhöflich behandelt. Sie meinten nur der Hubd darf keine 8 Stunden während der Arbeit allein bleiben. Sie dürften nach der Quarantäne mal Gassi gehen und vielleicht den Hund auf Probe nehmen. Können Sie uns einen Rat geben? Meine Schwester meinte die Hündin sieht sogar schlechter aus als nachdem Fund. Warum freut sich das Tierheim nicht das jemand den Interesse hat?Mit freundlichen Grüßen Laura D.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass die Hündin offensichtlich zuvor bereits im Tierheim war und dort entlaufen sein muss. Sollte die Schilderung des Tierheims richtig sein, dass der Besitzer der Hündin verstorben ist, könnte es z.B. sein, dass der Erbe/die Erbengemeinschaft die Hündin dem Tierheim übereignet hat, so dass das Tierheim bzw. der Tierschutzverein Eigentümer der Hündin geworden ist. In diesem Fall hätte Ihr Schwager den Fundhund wieder dem Berechtigten übergeben, so dass die Fundregelungen und insbesondere die Möglichkeit des Eigentumserwerbs nach sechs Monaten, nicht zur Anwendung kämen. Um dies eingehender zu prüfen, müßte jedoch der gesamte Sachverhalt bekannt sein, so z.B. auch wie Ihr Schwager gesehen/bemerkt hat, dass die Hündin einen implantierten Transponder trägt und wie lange hat er die Hündin bei sich behalten, bevor er sie in das Tierheim gebracht hat, etc. Aus welchem Grunde es zu den Differenzen zwischen den Tierschützern und Ihrem Schwager gekommen ist, kann ich nicht beurteilen. Für den Fall, dass der Tierschutzverein jedoch tatsächlich Eigentümer der Hündin ist, kann dieser auch frei entscheiden, ob und wem die Hündin vermittelt bzw. zunächst zur Probe mitgegeben wird. Sollten Ihre Schwester und Ihr Schwager daher nach wie vor ernsthaftes Interesse an der Hündin haben, sollten versuchen gütlich zu klären, ob Mißverständnisse gab bzw. aus welchem Grund die Tierschützer so unfreundlich sind, um so die Möglichkeit zu haben, die Hündin vermittelt zu bekommen.

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